Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021

 

 

 

 

 

TOP 11

Konjunktur-& Hilfspaket Offenbach

hier: ergänzende Beschlussfassung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-409 (Dez. I, Amt 49) vom 01.12.2021, 2021-26/DS-I(A)0179

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.              In Abänderungen des Stadtverordnetenbeschlusses 2021-26/DS-I(A)0122 vom 7.10.2021, Unterpunkt 3 („…werden dem Hilfsfonds für Offenbacher Künstler*innen etwaige Restmittel aus der Gutscheinaktion und der Tombola zur Verfügung gestellt.“) werden die genannten Mittel nicht ausschließlich dem Hilfsfonds für Offenbacher Künstler*innen zur Verfügung gestellt, sondern dürfen ebenfalls zur Unterstützung Offenbacher freier Kultureinrichtungen und Kulturvereine verwandt werden, auf deren Arbeit resp. wirtschaftliche Situation sich die Pandemie besonders deutlich auswirkt.

 

2.              Die Restmittel aus der Gutscheinaktion, aus den Sozialgutscheinen und der Tombola werden Amt 49 auf dem Produktkonto 04100100.7128000549 (Konjunkturpaket – Kulturförderung) zur Verfügung gestellt. Die Mittel in Höhe von maximal 125.000,00 € sind gem. Nr. 1 im Haushaltsjahr 2021 zu verausgaben. Eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2022 ist nicht möglich.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung