Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021

 

 

TOP 3

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2022 (Pb 13)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-398 (Dez. I, Amt 80) vom 24.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0174

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.12.2021,2021-26/DS-I(A)0174/1

 

 

2021-26/DS-I(A)0174/1, 2021-26/DS-I(A)0174

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen

Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind

ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden. Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum

Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,

inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur

Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.

 

 

Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0174/1

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt.

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen

Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche

Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind

ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum

Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,

inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur

Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.

 

2021-26/DS-I(A)0174

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan

einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung