Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021
TOP 3
Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2022 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-398 (Dez. I, Amt 80) vom 24.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0174
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.12.2021,2021-26/DS-I(A)0174/1
2021-26/DS-I(A)0174/1, 2021-26/DS-I(A)0174
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan
einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen
Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche
Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind
ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden. Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum
Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,
inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur
Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.
Die Anlage (Waldwirtschaftsplan 2022) ist Bestandteil des Originalprotokolls
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0174/1
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Antragstext wird wie folgt ergänzt.
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen
Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche
Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind
ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplans im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden Bis zur Vorlage dieses Berichtes sollen im Wald, außer zum
Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden,
inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur
Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.
2021-26/DS-I(A)0174
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan
einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2022 wird zugestimmt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung