Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Dezember 2021

 

TOP 3

Haushaltsbegleitantrag

Kommunale Abgabe für Leerstand

Antrag Die LINKE. vom 25.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0178

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie in Offenbach zur Bekämpfung des (spekulativen) Leerstands anhand einer Abgabensatzung eine Aufwandsteuer für leerstehende Immobilien eingeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden:

 

-       Inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Wohnimmobilien rechtlich möglich ist,

 

-       inwiefern eine Besteuerung von leerstehenden Gewerbeimmobilien rechtlich möglich ist,

 

-       welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Satzung erfüllen muss,

 

-       wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehendem Wohnraum ausfallen,

 

-       wie hoch die städtischen Einnahmen durch die Besteuerung von leerstehenden Gewerbeflächen ausfallen,

 

-       wie die Einnahmen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum genutzt werden können,

 

-       wie die Umsetzung der Besteuerung im Konkreten (zeitliche Mindestdauer des Leerstands, Personalaufwand, Meldepflicht, Ermittlung etc.) aussehen kann,

 

-       wie Härtefallregelungen getroffen werden können, die die Besteuerung bspw. im Falle von Tod, Krankenhausaufenthalt oder Eigentümer:innenwechsel ausschließen.

 

Sofern der Magistrat die Erhebung der Abgabe als zielführend erachtet, soll der Prüfbericht ebenfalls einen ersten Satzungsentwurf enthalten.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung