Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0192Ausgegeben am 05.01.2022

Eing. Dat. 16.12.2021

 

 

 

 

 

„Neubau einer Grundschule am Standort Ernst-Reuter-Schule, Erweiterung im Bestand, Neugestaltung der Zufahrtstraße, des Parkplatzes und Schulhofs“

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/024

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-445 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.12.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule, Bürgeler Straße 60, der Erweiterung im Bestand und der Neugestaltung der Zufahrt auf Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 23.563.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Finanzmittel werden auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601902 „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule(OPG)“, wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:                                     76.268,66 €

Haushaltsmittel 2021:                                                   1.454.229,34 €

Haushaltsmittel 2022:                                                   2.577.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                   5.900.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                  7.463.000,00 €

Haushaltsmittel 2025:                                                   6.092.502,00 €

Gesamt:                                                                        23.563.000,00 €

 

Die Veranschlagung der Gesamtkosten von 23.563.000,00 € und die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgten im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 23.563.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.662.488,62 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um 684.125,42 €

p. a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Mit Beschluss zur Grundsatzsanierung, Modernisierung und Erweiterung von Neubauten an Offenbacher Schulen vom 02.10.2013 zu Beschlusslage Nr. 2011-16/DS-I (A)0443 und Nr. 2011-16/DS-I(A)0443/2 hat die Stadtverordnetenversammlung der Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule zugestimmt.

Mit Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0227 „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“, hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung von Schulplätzen zugestimmt.

Mit Beschluss der Nachtragsvorlage Nr. 2020-254 vom 15.06.2020 hat der Magistrat der Vergabe von Projektsteuerungs- und Planungsleistungen (Leistungsstufen I + II), zur Herbeiführung eines Projekt- und Vergabebeschlusses für einen „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ zugestimmt.

 

Im Offenbacher Stadtteil Rumpenheim befindet sich die Ernst-Reuter-Schule als Integrierte Gesamtschule (im Folgenden „IGS“) mit den Klassenverbänden eins bis zehn. Der Raumbedarf an der bestehenden Schule ist nicht mehr ausreichend, so dass der Neubau eines Schulgebäudes, welches die Grundschule beinhalten wird, unumgänglich ist. Bis zur Nutzungsaufnahme des Neubaus werden die Kinder teilweise in Klassenraummodulen als Interimslösung unterrichtet. Mit Beschluss vom 22.06.2017 2016, Nr. 2016-21/DS-I(A)0227, hat die Stadtverordnetenversammlung der Beauftragung der OPG und weiterer notwendiger Planungsbüros zur Vorbereitung der Bauausführung und der Durchführung der Baurealisierung einer Interimsunterbringung in zwei Bauabschnitten für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24 zugestimmt.

 

Lage, Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Auf dem Grundstück der Ernst-Reuter-Schule besteht die Möglichkeit, auf dem Schulhof ein weiteres Gebäude mit einer max. Höhe von 15 m zu errichten. Der Entwurf soll den heutigen Anforderungen an einen zeitgemäßen und zukunftsfähigen Betrieb innerhalb eines wirtschaftlichen Rahmens entsprechen.

 

Beim Projekt „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ handelt es sich um eine dreizügige Grundschule für bis zu 300 Schülerinnen und Schüler in zwölf Schulklassen. Der Neubau wird baulich an den südlichen Trakt des bestehenden Schulgebäudes der Ernst-Reuter-Schule aus dem Jahr 2001 angebunden.

Als neuer Pausenhof wird ein bisher ungenutzter Bereich (ehemaliger Tennisclub Bürgeler Str. 58) westlich des Grundstücks eingegliedert und umgenutzt.

Die Baumaßnahme beinhaltet die bauliche Umsetzung einer fußläufigen und verkehrsfreien Zuwegung von der Bürgeler Straße zum Schulgelände.

Flurstück Schule:

Gemeinde Offenbach, Gemarkung Rumpenheim, Flur 7, Flurstück 37/12.

Die Grundstücksfläche der Schule beträgt:                                 9.932,58 m²

Die neue Grundstücksfläche für den Schulhof beträgt:             2.062,59 m²

Grundstücksfläche der Schule gesamt:                                     11.995,17 m²

Grundstücksfläche der zu planenden Verkehrsfläche ca.:       2.850,00 m²

 

Schulhoffläche:

Den Schülerinnen und Schülern steht eine Schulhoffläche von ca. 6.569,44 m² zur Verfügung. Bei maximal 1050 Kindern (Grundschule und weiterführende Schule zusammen) entspricht dies rund 6,25 m² pro Kind. Die Mindestanforderung pro Kind liegt bei 5 m². Zuzüglich steht der Schule nach Vereinbarung mit dem Sportamt der kleine nördlich gelegene E-Jugend Sportplatz der Fußballvereine während der Schulzeiten als Schulsportfläche dauerhaft zur Verfügung.

 

Bauwerksdaten der geplanten Maßnahme:

 

Brutto-Grundfläche (BGF) im Bestand beträgt ca.:                    7.500,00 m²

Die gesamte BGF der Umbauten im Bestand beträgt ca.:           700,00 m²

Die gesamte BGF der Neubauten beträgt ca.:                            4.359,00 m²

davon Nutzungsfläche (NUF) ca.:                                                 2.994,00 m²

Brutto-Rauminhalt ca.:                                                                  10.800,00 m³

 

Das Bestandsgebäude hat eine Gesamtbruttogeschossfläche von ca. 7500 m², wovon 700 m² durch Maßnahmen im Bestand umgebaut werden.

Zur Erfüllung der Vorgaben des Raumprogramms werden zusätzlich 4359 m² als Neubauten in zwei Bauabschnitten geschaffen.

 

Variantenvergleich

Für die Auswahl des Architekturbüros ist ein europaweites zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Ideenwettbewerb durchgeführt worden. Vier Bewerber erarbeiteten jeweils drei Konzeptideen. Es standen somit insgesamt zwölf Vorschläge mit unterschiedlichen Lösungen zur Wahl.

Es setzte sich eine baulich feingliedrige Lösung mit einem Neubau, der sich an den südlichen Schultrakt anschließt und einen Großteil des Schulhofs freihält und zwei kleineren Anbauten im nördlichen Schulgelände vorsieht, durch. Auch die räumliche Zuordnung der Klassen in Form einer Clusterbildung und Ausbildung von Lernfluren überzeugte. Zudem integriert sich der Vorschlag in das bauliche Ensemble und wertet den Bestand durch seine Dimensionierung auf. Das über den Ideenwettbewerb ausgewählte Stuttgarter Planungsbüro plus+Bauplanung wurde zur Überarbeitung eines Konzepts aufgefordert.

Die Baukonstruktion wurde im Laufe der Planung hinsichtlich Bauform und Materialität auch monetär immer wieder gegenübergestellt. Durch die Anbindung von Medienleitungen (Strom, Heizung) an den Bestand und Nutzung von Bestands-Technikflächen konnte auf großflächige Technik-Zentralen und einen Keller im Neubau verzichtet werden.

Im Planungsprozess zeigte sich, dass die beiden nördlichen Anbauten der Konzeptidee wirtschaftlich und logistisch nicht vorteilhaft sind, da viele Eingriffe in die Bausubstanz notwendig und der Schulablauf empfindlich gestört werden würde. Diese Fläche dient als Nachverdichtungspotential für den Fall einer zukünftigen zusätzlichen Erweiterung.

Materialien für die Tragkonstruktion und den Fassadenaufbau wurden im Sinne der Kosten, Lieferzeiten, Montagevorteile, Ökologie und Gestaltung einander gegenübergestellt. In der Vorplanung wurde ein leichter Holzbau bevorzugt, um die Fundamentierungs- und Gründungsarbeiten zu minimieren. So wurden die Tragkonstruktion aus Holz und die Stahlbetonkonstruktion verglichen. Die Geschossdecken wurden in Holzbauweise favorisiert, jedoch haben sich im Laufe der Planung Holztragsysteme mit einem Betonauflager (Hybridbauweise) als vorteilhafter und preiswerter erwiesen. Auch der Aufzugsschacht und die Treppenhäuser wurden in Holz- und Massivbauweise verglichen, wobei verschiedene Aspekte dafürsprechen, beides in Stahlbeton auszuführen und für diese Bauteile die Fundamente zu verstärken. Die Abwägungsprozesse zu den einzelnen Bauteilen verliefen detailliert und vertiefend.

 

Planungsgrundlagen

Das Raumprogramm für die dreizügige Grundschule umfasst Klassen- und Gruppenräume sowie Vorbereitungsräume für zwölf Schulklassen, jeweils eine Vor- und eine Intensivklasse, Fachklassen für Musik und Kunst, einen EDV-Raum, eine Schulbibliothek, einen Mehrzweckraum und eine Cafeteria. Des Weiteren beinhaltet es ein Angebot für den Ganztagsunterricht, bestehend aus Begegnung und Freizeitbereich, drei Betreuungsräumen, Hausaufgabenraum und Büro inkl. Elternsprechzimmer. Die Räume der Ganztagsbetreuung, Mehrzweckraum und Musik, Kunst, Bibliothek, EDV und die Cafeteria werden von der gesamten Schule genutzt und liegen jeweils für alle Schüler gut erreichbar im EG oder an der Schnittstelle zwischen Grundschule und IGS.

Die Bildungseinrichtung soll hinsichtlich der Bauzeit, der Qualität, dem Umweltbewusstsein und der Kosten eine herausragende Symbiose bilden.

Die neue Grundschule soll bevorzugt aus dem Werkstoff Holz errichtet werden, welches dort eingesetzt werden soll, wo es wirtschaftlich, konstruktiv und gestalterisch sinnvoll ist. Durch einen hohen Vorfertigungsgrad soll erreicht werden, dass die Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb minimiert werden.

Der Neubau soll einen optischen Bezug zur bestehenden Bebauung der Gesamtschule erhalten.

 

Energieeffizienzbetrachtung

Die Gebäude sind gemäß dem geltenden Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geplant. Das GEG löste am 01.11.2020 die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Es wurden unterschiedliche energetische Standards im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit geprüft. Nach dem beschlossenen „Klimakonzept 2035“ der Stadt Offenbach, Stand November 2020 sind Neubauten mit dem Standard KfW Effizienzgebäude 55 zu errichten.

Mit der geplanten Gebäudehülle und der Wärmeversorgung über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (Geothermie) und einer Spitzenlastversorgung über die bestehende Heizungsanlage der Sporthalle wird mindestens der Standard eines Effizienzgebäudes 55 erreicht, wobei der Wärmebedarf zu ≥ 75 % über Geothermie als erneuerbare Energie gedeckt wird. Mit der ein geplanten und förderfähigen Photovoltaikanlage wird der effektivere Standard KfW Effizienzgebäude 40 erreicht.

Beim Anbau des Mehrzweckraums und der Cafeteria erfolgt die Wärmeversorgung über einen Anschluss an die Bestandsheizung.

 

 

Bau- und Planungskonzept

Planungskonzept:

Die Schülerinnen und Schüler der Ernst-Reuter-Schule in Offenbach am Main verbringen in „ihrem“ Haus einen großen Teil ihrer Lebenszeit und werden wesentlich durch die gebaute Umgebung geprägt. Somit gilt es als primäre Herausforderung, nicht nur das Raumprogramm zu erfüllen, sondern einen Lebensraum Schule für heranwachsende Kinder und Jugendliche zu schaffen, der ihnen zugleich Geborgenheit, Sicherheit und Heimat bietet und ihre Entwicklung fördert.

Die Zielsetzung ist eine Aufwertung und Neuausrichtung des gesamten Schulstandorts. Dies soll durch die intelligente Umsetzung des Neubauprogramms inklusive Anbindung und kleinerer Eingriffe in den Bestand erfolgen. Beide Schulzweige werden gestärkt und miteinander verknüpft.

Der städtebauliche Entwurfsansatz ist die Bestrebung, die Bedingungen des Orts, hier das bestehende Gebäudeensemble mit Sporthalle, mit den Bedürfnissen der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in Übereinstimmung zu bringen und zu verbessern.

 

Die Schule entstand in den frühen 1990er Jahren mit einem sehr begrenzten Budget. Gestaltung und Organisation sind rein funktional, weshalb sich die Verkehrsflächen auf das absolute Minimum beschränken und es an nötigen Flächen für die Umsetzung moderner Lernkonzepte fehlt.

Die Schule ist als IGS inkl. Grundschule für ca. 600 Schülerinnen und Schüler konzipiert. Momentan besuchen ca. 900 Schülerinnen und Schüler den Standort. Ein Teil der Schüler ist seit Jahren in Containeranlagen untergebracht. Perspektivisch sollen bis zu 1050 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Dies beinhaltet eine fünfzügige IGS sowie den als Neubau zu errichtenden dreizügigen Grundschulzweig.

Es fehlt an Platz, sowohl an Lehr- und Lernräumen als auch an Außenflächen. Bauliche Erweiterungen sind nur auf dem bestehenden Grundstück möglich, während die Pausenhoffläche nach Westen auf einen bestehenden Sportplatz erweitert werden kann, welche als eine nicht bebaubare Frischluftschneise definiert ist.

Das Neubauvolumen muss auf dem vorhandenen zentralen Pausenhof oder in den kleinteiligen Zwischenräumen der bestehenden Gebäudestruktur untergebracht werden.

 

Grundlage für das bauliche Konzept des Neubaus bildet die Vorhaltung von Flächen, die auf eine Vielzahl pädagogischer Konzepte eingehen kann. Die Geschosse sind so konzipiert, dass die Stellwände mit wenig Aufwand demontiert werden können und so flexibel auf Veränderungen in der Pädagogik oder interne Schulorganisation reagiert werden kann. Es sind Jahrgangs-Lerncluster konzipiert, wobei sich drei Schulklassen eine gemeinsame Lernzone in der Mitte teilen, die auch gleichzeitig der Erschließung dient. Durch die Reduktion der Flurflächen auf zentral angeordnete und breitere Erschließungsflächen entstehen multifunktionale Räume. Diese werden somit in ihrer Nutzung zu Nutzflächen und durch die Reduktion führen sie zu weniger umbautem Raum, was zu einer Kosteneinsparung führt.

Brandschutztechnisch bieten diese Cluster den Vorteil, dass mit nur wenigen Maßnahmen ein solches Lerncluster zu einer offenen Lernlandschaft verändert werden kann, in der sich die verschiedenen Klassen innerhalb definierter Flächen aufhalten. Es ist ebenfalls möglich, mehrere kleinere Gruppenräume einzurichten oder auf eine sich verändernde schulinterne Nutzung einzugehen, ohne die Bausubstanz tiefergehend anzugreifen.

 

 

Leitidee:

Die neue Adresse der Schule wird der zentrale Pausenhof. Um diesen gliedern sich die zukünftigen Nutzungsbereiche. Die Grundschule wird als dreigeschossiger Neubau am südlichen Rand des Pausenhofs positioniert. Im Osten wird eine Verbindung zwischen Neubau und Bestand hergestellt. Der bestehende eingeschossige Klassenpavillon muss hierfür entfernt werden. Die endgültige Ernst-Reuter-Schule wird sowohl aus ihrer internen als auch baulichen Struktur nicht einen zentralen Gebäudeeingang, sondern mehrere Zugänge zu den einzelnen Bereichen haben.

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Im weiteren Verlauf der Vorplanung ergab sich eine Überarbeitung und Optimierung des Raumprogramms mit nachfolgenden planerischen Ergebnissen.

Klassenräume IGS - Es wurde die Schaffung von zusätzlichen Räumlichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes gefordert, um die Schule nach Fertigstellung der Grundschule als fünfzügige IGS nutzen zu können.

Neubau Grundschule - Die neue Grundschule wird von Norden über den zentralen Pausenhof erschlossen. Das Obergeschoss überragt das Erdgeschoss und bildet somit eine überdachte Pausenfläche. Im Inneren befinden sich die Räume der Ganztagsbetreuung, die Schülerbibliothek im Zentrum, sowie ein Kunstraum mit Sammlung. Die erdgeschossigen Nutzungen sind für die gesamte Schulgemeinschaft und nicht nur für die Grundschülerinnen und Grundschüler nutzbar. Über eine zentrale Treppe werden die beiden darüber liegenden Obergeschosse erschlossen. Beide Obergeschosse sind deckungsgleich und bilden die allgemeinen Unterrichtsbereiche der Grundschule ab. Pro Geschoss werden jeweils zwei Jahrgangscluster als zusammenhängende Lernbereiche errichtet. Jeder „Cluster“ besteht aus drei Klassenzimmern und den dazugehörigen Differenzierungsräumen. Die Räume gruppieren sich um einen großzügigen Erschließungsbereich, den „Lernflur“, welcher als Raum für Begegnungen, Spielflächen und Platz für neue Lernkonzepte genutzt werden kann. Zwischen den beiden Jahrgangsbereichen befindet sich eine Lehrerstation, die Sanitärbereiche sowie ein zusätzliches Klassenzimmer für eine Intensivklasse im 1. OG und eine Inklusionsklasse im 2. OG.

Mehrzweckraum - Die Überarbeitung und Optimierung des Raumprogramms als auch die inhaltliche Einbindung der Nutzer führte zu einer Zusammenführung des vorhandenen Musikraums im Bestand und den ausgelobten Mehrzweckraum der neu geplanten Flächen. Hier entsteht ein großer Mehrzweckraum, der teilbar ist und einen eigenen Bauabschnitt darstellt. Sein solitärer Baukörper wird zentral auf dem Pausenhof platziert und ist im Norden an die bestehende Schule angeschlossen. Der neu entstandene Veranstaltungsraum dient somit der gesamten Schulgemeinschaft und bildet zusammen mit dem zentralen Schulhof das neue Herz der Schule.

Cafeteria - Die im Raumprogramm enthaltene Cafeteria wird als Erweiterung der bestehenden Cafeteria an zentraler Stelle umgesetzt. Die bestehende Cafeteria wird in die Fläche der derzeitigen kaum genutzten Eingangshalle hinein vergrößert, weshalb eine zweite Cafeteria im Neubau nicht erforderlich ist.

Anbindung IGS - Im Osten des Neubaus befindet sich ein zweites Treppenhaus mit Aufzug. Hier schließt der Verbindungsbau an das bestehende Gebäude der IGS an. Pro Geschoss (EG und 1. OG) befinden sich jeweils ein Klassenzimmer und ein erweiterter „Lernflur“ für das Raumprogramm der IGS. Durch diese Maßnahme wird die Fünf-Zügigkeit der IGS sichergestellt und für die direkt an die Grundschule anschließende fünfte und sechste Jahrgangsstufe ebenfalls ein Lerncluster gebildet. Die Jahrgänge sieben bis zehn werden in den bestehenden „Klassenfingern“ im Norden des Bestandsbaus untergebracht und dort ebenfalls jahrgangsweise gruppiert.

Umbauten im Bestand - Die nicht genutzte Terrasse im 1. OG des Bestandsgebäudes wird überbaut. Hier findet der neu zu errichtende EDV-Raum gegenüber dem bestehenden Informatikraum seinen strategischen Platz. Im Bestand werden weitere Umbauten vorgesehen, um den tatsächlichen Raumbedarf der IGS ohne weitere externe bauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Im Erdgeschoss sollen an Stelle des alten Musikraums drei kleinere Kursräume entstehen. Im Bereich der alten Aula wird ein weiterer Kursraum untergebracht. Das Sekretariat schließt in Zukunft direkt an die Aula an. An seiner Stelle entsteht eine neuer Besprechungs- und Arbeitsraum für das Lehrpersonal. Damit die alte Aula (Eingangshalle) in Zukunft ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden bauliche Maßnahmen notwendig, um die vorhandene geschossübergreifende Halle von den angrenzenden Aufenthaltsräumen im Zuge des ganzheitlichen Brandschutzkonzepts baulich zu trennen.

Bestandsfassade - Die Neubaubereiche erhalten eine neue Fassade. Da auch an den Bestand angebaut wird und hier die Fassade dem Alter gemäß entsprechende Witterungsspuren aufweist, ergeben sich optische Unterschiede, die das angestrebte einheitliche Erscheinungsbild der Schule beeinträchtigen würden, weshalb ein Anstrich der Bestandsfassaden vorgesehen ist.

Barrierefreiheit - Die Planung wurde durch einen Sachverständigen für barrierefreies Bauen beratend unterstützt und mit dem kommunalen Beauftragten für die Belange für Menschen mit Behinderung abgestimmt. Alle Geschosse des Neubaus sowie des Bestands sind über zwei Aufzüge nach DIN 18040-1 barrierefrei zu erreichen. Die in der DIN geforderten Bewegungsflächen werden an allen Stellen eingehalten. Die Grundschule verfügt auf jedem Geschoss über ein barrierefreies WC und im EG wird zusätzlich ein Inklusionsraum mit Dusche, WC und Liege ausgestattet. Die Zugänge in das Gebäude sowie die Hofflächen sind barrierefrei ausgestaltet.

Planungskonzept Küche - Die Kücheneinrichtung der Schule ist als Ausgabeküche mit Warmanlieferung geplant. Sie versorgt sowohl die Grundschule des Neubaus als auch die weiterführende Schule des Altbaus und ist auf eine Kapazität von 350 Essen in drei Schichten ausgelegt. Die Küche ist zur Aufwärmung von Speisen mit zwei Kombidämpfern ausgestattet.

Der Verbrauch von Strom, Wasser und Fernwärme wird über einen gesonderten Zähler dokumentiert.

 

Brandschutz

Von der Bauaufsicht und dem vorbeugenden Brandschutz wurde die Forderung formuliert, dass eine gesamtheitliche brandschutztechnische Betrachtung der Schule erfolgt, die den Neubau und das Bestandsgebäude beinhaltet. Daher ist eine entsprechende Anpassung der Fluchtwege im Bestand und damit verbundene bauliche Maßnahmen erforderlich. Nach Abschluss der Maßnahme ist damit das gesamte Schulgebäude brandschutztechnisch ertüchtigt.

 

Konstruktion

-       Das Gebäude ist als konstruktiver Holzbau in Hybridbauweise geplant. Stahlbeton wird lediglich dort eingesetzt, wo es konstruktiv nötig ist.

-       Die Gründung des Neubaus erfolgt als Flachgründung mit elastisch gebetteter Bodenplatte, die Neugründung des Mehrzweckraums auf Streifenfundamenten.

-       Die vorhandenen Nachbarfundamente der Cafeteria sind auf gleicher Gründungstiefe der angrenzenden Fundamente herzustellen.

-       Erforderliche Baugrundverbesserungsmaßnahmen sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.

-       Außenwände: Holzrahmenbauwände mit Zellulose-Einblasdämmung und innenliegender Installationsebene, Beplankung innen aus einem Plattenwerkstoff, außen aus einer Holzweichfaserplatte.

-       Fassade: Hinterlüftete Vorhangfassaden mit unterschiedlichen Holzschalungen und Plattenmaterial in heimischer Weißtanne. In Teilbereichen bodentiefe Pfosten-Riegel-Fassade als Holz-Alu-Konstruktion, Fassade Mehrzweckraum: Massive, vertikale und farbig lasierte Holzlamellen.

-       Fenster und Außentüren: Elementfenster und Türen (mit Einbruchschutz RC2) in Holz-Aluminium-Konstruktion.

-       Sonnenschutz: Außenliegender Sonnenschutz, EDV-Raum mit innenliegender Totalverdunklung.

-       Innenwände: Nichttragende Wände und Installationswände in Trockenbauweise aus Gipskarton entsprechend der Schallschutzanforderungen, Mehrzweckraum mit mobiler Trennwand.

-       Innentüren: Holztüren mit HPL-Oberfläche teilweise mit Oberlicht und Glasseitenteil, in Sanitärräumen feuchtraumgeeignet, Brandschutz- und Schallschutz entsprechend der Vorgaben.

-       Treppen: Tragende Treppenkonstruktion aller Treppenanlagen werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Treppenläufe sind als Betonfertigteil schallentkoppelt geplant.

-       Decken: Holzbetonverbunddecke (26 cm Holzbalken + 10 cm Stahlbetonfertigteil), Abhangdecken als GK-Lochdecken, Unterzüge werden je nach Belastung als Baubuche-Träger oder als Stahlunterzüge geplant.

-       Dächer: Als Flachdach (Warmdach mit Gefälledämmung und Attika) und Pultdächer (als Holzbalkenkonstruktion mit Zwischensparrendämmung), alle Dachflächen erhalten eine extensive Begrünung.

-       Stützen: Stützen in den Obergeschossen und Innenstützen im Neubau werden als Pendelstützen aus Brettschichtholz geplant, Außenstützen im Erdgeschoss werden in Stahlbeton hergestellt.

-       Bodenbeläge: In allen Bereichen Linoleum, außer den Treppenhäusern, den Sanitärräumen, den Technikräumen, dem Multifunktionsraum, der Cafeteria und der Erschließungsflächen im EG. Sanitär- und Technikräume erhalten einen Fliesenbelag, die Erschließungsflächen im EG inkl. Multifunktionsraum und Cafeteria erhalten einen Gussasphaltbelag.

 

Dach- und Fassadenflächen für Begrünung und Photovoltaik

Dachbegrünung - Alle zur Verfügung stehenden Dachflächen (ca. 1.400 m²) der Neubauten erhalten eine extensive Dachbegrünung. Zum Schutz und Erhalt der Biodiversität wird ein Substrataufbau von 10 - 12 cm gewählt, um eine insekten- und bienenfreundliche Dachbegrünung zu ermöglichen. Hierdurch wird einerseits für eine Speicherung bzw. Verzögerung des Regenwasserabflusses gesorgt und andererseits ein hoher Verdunstungsgrad durch die Bepflanzung erreicht, die das Mikroklima am Standort verbessert.

Fassadenbegrünung - Da von einer bodengebundenen Fassadenbegrünung mit selbstklimmenden Rankpflanzen eine schädigende Wirkung auf die Fassade ausgeht (bei Wahl eines mineralischen Wärmedämmverbundsystems aus wirtschaftlichen Gründen) und eine potenzielle Unfallgefahr durch einen möglichen Kletteranreiz hervorgerufen wird, ist eine Begrünung der Fassaden nicht vorgesehen. Fassadengebundene Begrünungssysteme erfordern darüber hinaus neben der durchgehenden Bewässerung auch eine regelmäßige Pflege und Unterhaltung durch einen Fachbetrieb, welche mit hohem wirtschaftlichen und technischen Aufwand verbunden ist.

Photovoltaik - Die Errichtung und Nutzung einer Solaranlage ist im Rahmen eines Energie-Förderprogramms vorgesehen. Die notwendigen Elektroanschlüsse werden vorgesehen.

 

Technische Anlagen

Wasser

-       Abwasseranlagen: Alle Objekte werden über Anschluss- und Sammelleitungen an die Grundleitungen und das öffentliche Schmutzwassernetz angeschlossen. Das Abwasser der Küche wird über einen Fettabscheider und Probenentnahmeschacht sowie einem Rückstauschutz an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den Sanitärbereichen sind Bodeneinläufe vorgesehen. Das Regenwasser wird über Regenrinnen und Dacheinläufe über eine Rigolen-Regenrückhaltung im Erdreich in die Kanalisation der Stadt Offenbach geleitet. Eine Regenwasserbevorratung zur Bewässerung des Gartens für Schulungszwecke ist vorgesehen.

-       Wasseranlagen und sanitäre Einrichtungen: Die Trinkwasserinstallation erfolgt entsprechend der aktuellen Vorschriften, insbesondere der Trinkwasserverordnung. Die Kaltwasserversorgung wird ausgehend vom Hausanschlussraum mit Rückspülfilter hergestellt. Für den Neubau wird ein neuer Trinkwasseranschluss vorgesehen. Der Mehrzweckraum und die Cafeteria werden an den Bestand angeschlossen

Wärme

-       Wärmeversorgungsanlage: Die Wärmeerzeugung für den Schulneubau erfolgt aus zwei Quellen. Der größere Teil, ca. 75 % der Heizlast, wird durch eine Sole-Wasser-Wärmepumpe erbracht, die ebenfalls dem sommerlichen Wärmeschutz der Schule dient. Die verbleibende Heizlast des Neubaus wird durch den Bestandsgaskessel erbracht.

-       Die Wärmepumpe wird in einem Raum der Turnhalle untergebracht, ebenso wie der Pufferspeicher (3.000 Liter). Von der Turnhalle wird eine erdverlegte Heizungsleitung in den Technikraum des Neubaus im EG gelegt. Dort steht der Heizungsverteiler, der das Lüftungsgerät für den WC-Bereich, die Fußbodenheizung, Heizkörper und die dezentralen Lüftungsgeräte in den Klassenräumen mit Wärme versorgt.

-       Durch die Nutzung einer Niedertemperaturheizung und Geothermie können die aktuell geforderten Klimaziele wie ein KFW 55 erreicht werden. Somit entspricht diese Lösung den neuen ökologischen Zielen.

-       In dem Mehrzweck- / Musikraum werden Heizwände bzw. eine Fußbodenheizung vorgesehen, welche an das bestehende Heizungsnetz angeschlossen werden. Die Cafeteria erhält neue Konvektoren mit Außenluftanschluss.

-       Für die Geothermie werden Erdwärmsonden bis auf ca. 99 m Tiefe in das Erdreich eingebracht und dienen als Wärmeüberträger. Das Erdreich wird dafür als saisonaler Pendelspeicher genutzt, indem dem Erdreich im Winter Wärme entzogen und im Sommer überschüssige Wärme an das Erdreich abgegeben wird.

-       Das Gesamtkonzept, bestehend aus Geothermie, Wärmetauscher und Aktivierung des Estrichs als Fußbodenheizung, ist kostenneutral verglichen mit einer Erweiterung der bestehenden Heizanlage und einem dafür nötigen neuen Heizungsraum.

 

 

 

Lüftungsanlagen

-       Grundschule / Klassenräume: Die normalen Klassenräume im Neubau erhalten je zwei dezentrale Lüftungsgeräte. Kleinere Klassenräume erhalten nur ein Lüftungsgerät. Außenluft- und Fortluft werden über die Fassade ein- bzw. fortgebracht.

-       WC-Räume: Für die WC-Räume im Neubau wird ein Dachgerät vorgesehen und es versorgt die WC-Räume vom Erdgeschoss bis zum 2. OG über Drallluftauslässe mit der entsprechenden Zu- und Abluft. Kleinere Räume erhalten nur Tellerventile.

-       Mehrzweck- / Musikraum: Für den Mehrzweck- / Musikraum sind dezentrale Lüftungsgeräte vorgesehen. Zwei für den Mehrzweck- und einen für den Musikraum. Zu- und Abluft werden über Drallluftauslässe in den Raum eingebracht. Die Außenluft wird über Wetterschutzgitter angesaugt und die Fortluft wird über Dach mittels Hauben ausgeblasen.

-       Essensausgabe / Cafeteria: Für die Essensausgabe (mit Spülküche und Lager) wird eine Lüftungsanlage gemäß VDI 2052 ausgestattet. Die Luftführung erfolgt über ein Kanalsystem innerhalb der abgehängten Decke der Küche. Die Abluftabsaugung erfolgt über Küchenhauben schachtgeführt über Dach. Der Lagerraum der Küche wird ebenfalls mit Zu- und Abluft versorgt.

-       Kühlung: Eine Kühlung der Raumluft wird nicht vorgesehen. Lediglich die Klassenräume werden über die dezentralen Lüftungsgeräte mit entsprechender Kapazität im Sommer durch die Sole-Wasser-Wärmepumpe heruntergekühlt.

Elektroinstallationen

-       Stromversorgung: Vom Energieversorger besteht ein Hausanschluss im Bestandsgebäude, laut der Verbrauchsmessung und der angegebenen Zuleitungsgröße ist der Hausanschluss für den Bestands- und Neubau ausreichend.

-       Telekommunikation: Die Telefondienste werden komplett in das IT-Netz integriert, so dass ein separates Telefonnetz entfällt (VoIP).

-       Beleuchtung Innenräume: Zur Beleuchtung werden LED-Leuchten mit den unterschiedlichsten Anforderungen je nach Raumanforderung gemäß den technischen Richtlinien und Arbeitsstättenrichtlinien geplant.

-       Blitzschutz: Für den Neubau wird eine neue Blitzschutz- und Erdungsanlage geplant.

-       Einbruchmeldeanlage: Die bestehende Einbruchmeldeanlage kann für den Neubau und die neuen Räume bei Bedarf erweitert werden.

-       Gebäudealarmierungsanlage (ELA): Die bestehende elektrische Lautsprecheranlage und Gebäudealarmierungsanlage (ELA) wird für den Neubau und die neuen Räume erweitert.

Fördertechnik

Es wird ein maschinenraumloser Aufzug zum Lasten- und Personentransport vom EG ins OG vorgesehen.

Gebäudeautomation

Für die Gebäudeautomation wird eine zentrale Sammelstelle im Technikraum EG Neubau sowie für den Mehrzweckraum im Hausmeisterraum Altbau vorgesehen. Der weitere Umfang der aufzuschaltenden Meldungen wird noch mit dem Betreiber näher abgestimmt.

 

 

 

 

Maßnahmen zur Energieeinsparung

Die Möglichkeiten zur Energieeinsparung gliedern sich in baulich-technische Maßnahmen als Grundvoraussetzungen des Gebäudes und nutzerspezifische Maßnahmen, die durch das Nutzerverhalten wie den individuellen Einsatz der Fensterlüftung, Beleuchtung und Anlagentechnik Variationsspielräume der tatsächlichen energetischen Kennwerte abbilden.

Eine ökologische und energetische Optimierung mit Hilfe eines moderaten Gebäudebetriebs bei gleichzeitig hohen Innenraumqualitäten ist das Ziel. Dies soll durch den minimierten Einsatz und wartungsarmen Betrieb von Lüftungstechnik sowie durch die Materialwahl nach Ökobilanzaspekten realisiert werden.

Passive Maßnahmen sind: ein hoher Dämmstandard (min. Effizienzhaus 55), optimierte Glasflächen hinsichtlich natürlicher Belüftung, Belichtung und Ausrichtung, ein außenliegender, beweglicher Sonnenschutz sowie eine Nachtluftspülung über motorisch angesteuerte Öffnungsflügel zur Querlüftung des Gebäudes.

Aktive Maßnahmen sind: fassadenintegrierte, dezentrale Lüftungsgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung und optionaler Vortemperierung über Geothermie und natürliche Belüftung über Fenster und Oberlichter. Eine Querlüftung ist in allen Bereichen möglich.

 

Bau- und Planungskonzept – Zufahrts-/ Zugangssituation

Die umfangreichen Neubaumaßnahmen an der Ernst-Reuter-Schule erfordern auch eine Neugestaltung der Zuwegung zur Schule zwischen der Bürgeler Straße und dem Schulgelände. Hierfür wurde ein freiraumplanerisches bzw. verkehrstechnisches Konzept erarbeitet.

Bestandssituation

Die Schule ist verkehrstechnisch von der Bürgeler Straße aus über eine Stichstraße erschlossen, entlang welcher Parkplätze für Schulpersonal und die ebenfalls auf dem Gelände befindlichen Sportvereine angeordnet sind. Die Stichstraße wird außerdem zu den Bring- und Abholzeiten von den Eltern genutzt, wodurch eine Trennung vom fußläufigen Verkehr insbesondere der Grundschulkinder und dem Fahrzeugverkehr nicht gegeben ist. Nach Fertigstellung der Grundschule erhöht sich die Zahl der Schüler wie auch das Gefahrenpotential für die Kinder.

Die Stichstraße ist daher so umzugestalten, dass der fußläufige Verkehr vom Fahrzeugverkehr getrennt wird und nur berechtigte Fahrzeuge einfahren können.

Konzept Verkehrsplanung

 

Das freiraumplanerische Konzept zur Neugestaltung des Geländes folgt dem Planungsansatz, Schülerinnen und Schülern eine gesicherte und barrierefreie Fußwege- und Fahrradverbindung zwischen der Bürgeler Straße und dem Schulareal zu schaffen. Gleichzeitig dient diese Verbindung der Erschließung des neu hergestellten Parkplatzes für PKW. Die Zufahrt wird über versenkbare Poller nur berechtigten Personen gestattet. An der Bürgeler Straße entsteht zusätzlich eine „Kiss and Ride“-Fläche neben der Bushaltestelle, in der Eltern ihre Kinder bringen und holen können.

Gemäß den notwendigen Zufahrtsmaßgaben der Feuerwehr sowie des Anlieferungsverkehrs wird die Straße als Asphaltstraße ausgebaut. Der Gehweg wird durch einen Grünstreifen getrennt und mit Bodenpflaster befestigt. Die Bestandsbäume werden in die Gestaltung einbezogen und mit Neupflanzungen ergänzt.

Die Umwidmung der Zufahrtsstraße in eine Fahrradstraße und die bewusste Abgrenzung der fußläufigen Wegeverbindung vom PKW-befahrenen Straßenraum bietet eine sichere Erreichbarkeit des Schulgeländes, welches durch die Anordnung des PKW-Parkplatzes westlich des Schulneubaus zusätzlich verstärkt wird. Durch einen neu hergestellten PKW-Parkplatz mit 19 Stellplätzen, davon drei Behindertenstellplätze, werden zusammen mit dem flächenoptimierten Bestandsparkplatz am Sportlerheim (41 Stellplätze) in Doppelnutzung sowohl die Vorgaben für den Schulbetrieb als auch die Sportplatznutzung erfüllt.

Die Befestigung der Parkplätze erfolgt in versickerungsfähiger Pflasterbauweise.

Entwässerung

Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt in Abhängigkeit der Planungssituation für den Gehweg und zum Teil für die Parkplätze dezentral in die angrenzenden Grünflächen, so dass das anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickern kann. Die Straße wird über eine Linien- und Punktentwässerung in die bestehende Grundleitung entwässert.

Beleuchtung

Die Ausleuchtung der Straße muss noch abschließend überprüft werden. Sollte diese nicht ausseichend sein, wird die Beleuchtung durch Lichtstelen ergänzt. Die Verwendung von LED-Technik sorgt dabei für einen zeitgemäßen und kostengünstigen Betrieb der Außenbeleuchtung.

 

Bau- und Planungskonzept – Außenanlagen

Das Ziel des freiraumplanerischen Konzepts ist es, Schülerinnen und Schülern ein differenziertes Angebot an unterschiedlichen Aktivitäten in den Unterrichts- und Pausenzeiten anzubieten. Die Gliederung des Gesamtareals in unterschiedliche Bewegungs-, Spiel- und Rückzugsräume berücksichtigt sowohl die Anforderungen für Grundschulkinder sowie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, als auch die für den Schulbetrieb notwendigen, funktionalen Vorgaben.

Der Entwurf sieht zunächst eine Neustrukturierung der Haupterschließungssituation vor, die eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit bietet und Orientierung schafft. Darüber hinaus integriert die Planung gegenüber dem Bestand 100 weitere Fahrradabstellplätze für die Schule. Unter Einhaltung der notwendigen Zufahrtsmaßgaben der Feuerwehr sowie des Anlieferungsverkehrs wird das Schulareal nun stärker in die städtebauliche Umgebung eingebunden, was die Adressbildung, die Identifikation und nicht zuletzt die soziale Kontrolle erhöht.

Schulhof

Der zentrale Schulhofbereich bietet eine attraktive Spiellandschaft mit Sport- und Spielangeboten, die Anreize zur Bewegungsförderung schafft. Ausreichende Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten unter Baumkronendächern wurden ebenfalls in den Gestaltungsentwurf integriert. Die unterschiedlichen Materialien unterstützen die kognitiven und sensorischen Fähigkeiten der Kinder. Die befestigte Fläche des Schulhofs besteht größtenteils aus einem hellen Pflasterbelag, die Spielbereiche sind mit Fallschutzmaterial (Holzhäcksel, Sand) ausgestattet. Es wurde ein Leitsystem entwickelt, das durch taktile und optische Differenz im Pflasterbelag beeinträchtigte Menschen zu den wichtigsten Ein- und Ausgängen der Schule führt.

Das Multifunktionssportfeld (Fußball-/Handballkleinspielfeld) ist durch einen Kunststoffbelag aus EPDM-Material ganzjährig nutzbar. Der Streetball-Platz sowie der Fahrrad- und Rollerparcours werden mit einem farbigen Asphalt ausgebildet. Modellierte Grüninseln strukturieren die vielfältigen Nutzungsangebote und sorgen für eine Orientierung bietende Raumbildung. Die bewegte Topografie grenzt diesen Bereich deutlich vom Rest des „bewegten“ Schulhofs ab.

Mit großzügigen Sitzmauerbereichen eingefasst, bieten sich durch den zielgerichteten Einsatz der Vegetationselemente unter Einbeziehung des erhaltenswerten und schattenspendenden Baumbestands hier Orte mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Bereiche laden zum Beobachten des sportlichen Treibens ein, fungieren teilweise als Rückzugsraum und können auch als Versammlungsort für Schulunterrichtszwecke (Grünes Klassenzimmer) sowie für sonstige Schulveranstaltungen genutzt werden.

Das bestehende Schulgartenangebot wird freiraumplanerisch ausformuliert und durch weitere Möglichkeiten zum Anpflanzen von Kräutern, Obstgehölzen und Gemüse in den vorhandenen Grünflächen sowie eine Sitzstufenanlage sinnvoll ergänzt. Dadurch können Synergieeffekte zum Lernfeld einer nachhaltigen und bewussten Ernährung sowie der ökologischen Zusammenhänge stärker genutzt und Abhängigkeiten von Pflanzen, Tieren und Menschen gelehrt werden. Die Bewässerung soll über eine Handwasserpumpe erfolgen.

Entwässerung und Beleuchtung

Die Entwässerung der befestigten Flächen erfolgt in Abhängigkeit der Planungssituation dezentral in die angrenzenden Grünflächen, so dass das ankommende Niederschlagswasser vor Ort versickern kann, andernfalls über eine Linien- und Punktentwässerung. Die Beleuchtung erfolgt durch Lichtstelen mit LED, die die Freiraumsituation angemessen ausleuchten.

Materialien

Bei der ökologischen Qualität wird durch die achtsame Auswahl der Baustoffe und einen geringen Versiegelungsgrad auf die Minimierung der Risiken für die Umwelt und auf eine umweltverträgliche Materialgewinnung und -verarbeitung geachtet.

 

Immissionsschutz

-       Straßenverkehrslärm: Die Ernst-Reuter Schule wird verkehrstechnisch über die Bürgeler Straße erschlossen. Entsprechend der Lärmkartierung 2017 des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Lärmviewer Hessen) befindet sich die Schule in einem Bereich unterhalb des Schwellenwerts der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Für die Dimensionierung des Schallschutzes gegen Außenlärm wird der Straßenverkehrslärm dementsprechend als nicht relevant eingestuft.

-       Schienenverkehrslärm: Im Norden der Ernst-Reuter-Schule verläuft in ca. 1,6 km Entfernung die Bahnstecke Hanau–Frankfurt. Südlich liegt in ca. 1,8 km Entfernung die Bahnstrecke Frankfurt Schlachthof–Hanau. Gemäß der Umgebungslärmkartierung 2017 der Deutschen Bahn kann die Lärmeinwirkung des Schienenlärms als irrelevant eingestuft werden.

-       Fluglärm: Das Bauvorhaben liegt gemäß den Angaben der Fraport AG außerhalb der Lärmschutzbereiche nach FluLärmG. Für die Dimensionierung des Schallschutzes gegen Außenlärm wird der Fluglärm dementsprechend als nicht relevant eingestuft.

-       Gewerbelärm: Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß dem Flächennutzungsplan der Stadt Offenbach grenzt die Schule nördlich an ein allgemeines Wohngebiet und südlich an Flächen für die Landbewirtschaftung an. Auf der sicheren Seite liegend werden für den geplanten Neubau die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Mischgebiete herangezogen.

-       Gesamtlärmbetrachtung: Aufgrund des Ansatzes des Gewerbelärms beträgt das einzuhaltende gesamt bewertete Bau-Schalldämm-Maß der Fassade 33 dB. Dieser Wert wird über die entsprechend dimensionierten Außenbauteile und den Einsatz von dezentralen Lüftungsgeräten erfüllt, zusätzliche weiterführende Schallschutzmaßnahmen sind nicht nötig.

-       Luftreinhaltung: Nicht erforderlich, die geplante Baumaßnahme produziert keine belastete Fortluft.

-       Gefahrstoffe in Bauteilen: Für die Bestandsgebäude liegt ein Schadstoffgutachten vor. Es konnten nur geringfügige Schadstoffklassifizierungen im Bereich von Holzschutzmitteln festgestellt werden, welche kein Risiko darstellen. Im Verlauf der Baumaßnahmen werden, wenn nötig, an neuralgischen Stellen im Bestand weitere Proben untersucht.

 

Natur- und Artenschutz

Eingriff / Ausgleich:

Es erfolgen durch die Baumaßnahme keine Eingriffe in die Natur, die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Alle Neu- und Umbaumaßnahmen erfolgen auf der versiegelten Bestandsfläche des jetzigen Schulhofs. Das bestehende Baumfeld in der Mitte des bestehenden Schulhofs wird durch die Baumaßnahmen entfallen. In diesem Bereich ist jedoch kein älterer, bzw. besonders schützenswerter Baumbestand vorhanden. Im Zuge der Neugestaltung und Erweiterung der Pausenhoffläche im Bereich der ehemaligen Sportanlage werden zahlreiche Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Planung der Außenanlagen als auch der Baustelleneinrichtung wird in Abstimmung mit dem Umweltamt in Bezug auf Baumschutz und Baumpflanzung aufgestellt.

Artenschutzgutachten:

Eine artenschutzrechtliche Voruntersuchung innerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse und Vogelbrutzeit wird in Abstimmung mit Amt 33 durchgeführt.

 

Kosten

Die Kostenberechnung erfolgt nach DIN 276. Aufgrund der momentan unsicheren Baupreisentwicklung enthalten die ermittelten Kosten eine Sicherheit von 10 % in Abhängigkeit der voraussichtlichen Ausführungszeit der unterschiedlichen Teilprojekte. Des Weiteren wird eine zusätzliche Sicherheit von 10 % für Unvorhergesehenes mit eingepreist. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme zuzüglich der von der OPG ermittelten Honorare (Kostengruppe 700) betragen brutto 23.562.770,00 € und gliedern sich wie folgt auf:

 

Übersicht der Kosten

Neubau fünfzügige Grundschule                       13.405.111 €

Erweiterung und Umbau im Bestand                  5.276.703 €

Neugestaltung der Zugangsstraße                         667.955 €

Schulhoffläche                                                         2.113.001 €

Sicherheit (UVG) 10 %                                          2.100.000 €

Gesamt                                                                   23.562.770 €

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Aufgrund der oben beschriebenen konzeptionellen Zusammenhänge zwischen Haustechnikkonzept (erneuerbare Energien / Geothermie), Architektur (ressourcenschonende Bauweise / Holzbau) und Brandschutz (Gebäudeklasse 3 / Holzbau) ist eine grundlegende Variantenuntersuchung nur sehr eingeschränkt möglich. In Teilbereichen erfolgte sie im Vorfeld (siehe „Variantenvergleich“). Die verwendeten Materialien wurden im Hinblick auf einen wirtschaftlichen, dauerhaften, sowie Ressourcen schonenden Einsatz gewählt.

 

 

 

 

Fördermittel

Die geplanten Neubauten TP 01 werden mindestens den energetischen Standard eines „Effizienzgebäudes 55 (EG 55)“ erreichen, sodass Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden können.

Die Berechnungen für den Förderantrag sowie die Ermittlung der möglichen Fördermittel können erst in einer vertieften Planung erfolgen.

Darüber hinaus kann mit der „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ der Einbau von Lüftungsgeräten (Investitionsausgaben, Planung und Montage) in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben mit höchstens 500.000,00 € pro Standort gefördert werden.

 

Risikobetrachtung

Altlasten / Boden

Der vorhandene Boden wurde im Zuge eines aktuellen Baugrundgutachtens einer punktuellen abfalltechnischen Untersuchung von Mischproben auf Schadstoffe unterzogen, die Ergebnisse der Proben auf die Fläche als Annahme übertragen. Weiterführende Bodenuntersuchungen werden im Hinblick auf eine möglichst wirtschaftliche Ausführung baubegleitend während der Aushubarbeiten fortgeführt. Risiken bestehen insbesondere bzgl. der Kosten für die Entsorgung belasteten Bodenmaterials, da die Preise der Anbieter aktuell sehr stark variieren. Auf eine Unterkellerung des Gebäudes wurde bewusst verzichtet. Der Bodenaushub wird auf ein notwendiges Minimum zur Gründung und Medienversorgung beschränkt.

Kostensteigerung aufgrund der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise zur Zeit schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben - wenn überhaupt - oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können. Zumal aktuell die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Staaten aufgrund der Pandemie nur bedingt möglich ist.

Bietermangel / Insolvenz von Bau- und Produktionsfirmen

Durch die seit März 2020 bestehende Pandemie kann es zu einer Ausdünnung der Bieterlandschaft kommen, so dass weniger (oder gar keine) Bieter an den Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Dies kann zu höheren Zuschlagspreisen führen. Ebenso könnte sich der Baufortschritt verzögern, wenn die Ausschreibungsverfahren verlängert würden.

Unvorhersehbares

Nicht Kalkulierbares bzw. nicht Beeinflussbares sind aufgrund der oben beschriebenen aktuellen Lage, bei detaillierter Kostenberechnung, weiterhin als pauschaler Prozentsatz mit einer Höhe von 10 % eingestellt.

 

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenberechnung kann, aufgrund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Mehrkostenvorlage im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Auslage.

 

 

 

 

 

 

Terminplanung (angepasst)

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:                                15.12.2021

Ausschuss für Umwelt, Stadtplanung und Verkehr:                20.01.2022

Stadtverordnetenversammlung:                                                  27.01.2022

 

Abgabe Bauantrag:                                                                        Februar 2022

Vorbereitende Maßnahmen (Rodungsarbeiten):                      Februar 2022

Vorarbeitende Maßnahmen (Grundleitungen / Gründung):   August 2022

Baubeginn 1. Bauabschnitt:                                                         Oktober 2022

Übergabe 1. Bauabschnitt an Nutzer:                                        April 2024

Baubeginn 2. Bauabschnitt:                                                         März 2024

Übergabe 2. Bauabschnitt an Nutzer:                                        Mai 2025

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

Die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und Unteren Wasserbehörde sind als Anlange beigefügt.

 

Abstimmungen mit Fachämtern / Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit Stadtschulamt, Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr (Vorbeugender Brandschutz), Stadtgesundheitsamt, Amt für Veterinärwesen, kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadtgrün.

 

Gesamtkonferenz

Das Projekt wurde am 09.12.2021 im Rahmen der Gesamtkonferenz und am 14.12.2021 dem Schulelternbeirat der IGS Ernst-Reuter-Schule vorgestellt. Sollten zu einigen Aspekten der Ausstattung, Gestaltung und der späteren betrieblichen Organisation Vorschläge, Wünsche und Empfehlungen formuliert werden, werden diese im Rahmen der weiteren Planung auf Umsetzbarkeit geprüft und wenn möglich in Abstimmung mit der Schule berücksichtigt. Der Bericht der Schulkonferenz wird nachgereicht.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch die für den Betrieb zuständige GBM Service GmbH werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie die Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima wurden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Stellungnahme vom 07.10.2021 eingeschätzt.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen aus dortiger Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Es sind jedoch Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise zu beachten, die im Einzelnen der Auslage zur Beschlussvorlage zu entnehmen sind.

 

 

 

 

 

Erläuterung der Kostenberechnung

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird sich, wie in allen gleichgelagerten Fällen, um Fördermittel bemühen. Die entsprechenden Förderanträge werden nach der Beschlussfassung im nächsten Planungsschritt erstellt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 684.125,42 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

Ergänzungen

Es wird eine zusätzliche Photovoltaikanlage auf dem Dach des Neubaus der Grundschule geplant. Die Anpassungsmaßnahmen sollen aus zusätzlichen Förderprogrammen und den verbesserten Energiewerten refinanziert werden.

 

Auf dem Grundstück der Ernst-Reuter-Schule befindet sich bereits eine Zisterne, mit der die Grünflächen des Schulhofs und die südlichen Rasensportflächen beregnet werden. Eine weitere Zisterne im Bereich des zukünftigen Schulgartens soll ergänzend für die Bewässerung des Schulgartens genutzt werden. Ziel ist es, die Betriebskosten der Schule durch Eigenstrom und

geringere Wassergebühren langfristig zu verringern.

 

Mit den Ergänzungen kommt es zu Mehrkosten, die in den Planungs- und Kostendaten bisher nicht berücksichtigt waren. Soweit auskömmlich, werden die Kosten für die Photovoltaikanlage und die Zisterne aus dem Unvorhergesehenen gedeckt und über eine spätere Mehrkostenvorlage ausgeglichen.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.