Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022
TOP 3a
„Solidarität mit den Kassler Stadtverordneten“
Dringlichkeitsantrag SPD, B´90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE., FDP, OfA und Freie Wähler vom 27.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0219
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung bekundet ihre Solidarität mit ihren Kolleg:innen der Stadt Kassel, nachdem dort am Montag, den 24. Januar 2022, die Stadtverordnetenversammlung aufgrund einer ernstzunehmenden Bombendrohung frühzeitig beendet werden musste.
Der Umstand, dass demokratisch gewählte Vertreter:innen der Stadt Kassel an der Ausübung ihres Amtes erfolgreich gehindert wurden und darüber hinaus bei dem Versuch der Wahrnehmung ihrer demokratisch legitimierten Aufgabe um ihr Leben fürchten mussten, ist besorgniserregend und kein hinnehmbarer Zustand in einer Demokratie.
Obwohl die Täter:innen selbst noch nicht identifiziert werden konnten, gehen aus den Worten des Drohschreibens „Maskenpflicht, Testwahn, Impfzwang! Ihr habt dem Volk den Krieg erklärt. Den Krieg, den könnt ihr haben“, die demokratie- und staatsfeindlichen Absichten der Verfasser:innen deutlich hervor. Die Offenbacher Stadtverordneten grenzen sich deutlich von den erkennbaren antidemokratischen und staatsfeindlichen Absichten der Verfasser:innen ab. Hier wurde klar eine Grenze überschritten.
Wir leben in einer offenen, gewaltfreien und diversen Gesellschaft, in der unterschiedliche Meinungen und Positionen in einem offenen, aber zugleich auch friedlichen Diskurs präsentiert werden können. Das Drohschreiben zeigt jedoch deutlich, dass es sich nicht allein um eine Kritik an den Corona-Maßnahmen handelt, sondern um einen Angriff gegen unseren Staat, gegen die Grundfesten unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft.
Wir erklären uns solidarisch mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern des Magistrats der Stadt Kassel. Wir bekräftigen, dass wir uns als Offenbacher Stadtverordnete den demokratischen und rechtsstaatlichen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland und den Werten des Grundgesetzes verpflichtet sehen.
Einschüchterung und Gewalt sind kriminell und kein Mittel der Politik.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung