Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

 

 

 

TOP 5
KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH
hier: neuer Gesellschafter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-394 (Dez. I, Amt 20) vom 24.11.2021, 2021-26/DS-I(A)0185

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Aufnahme der Stadt Michelstadt (Odenwaldkreis) als neuem Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird zugestimmt.

 

2.     Die KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH wird von ihren Geschäftsanteilen (Stammkapitalanteilen) Anteile in Höhe von 150 € an die Stadt Michelstadt (Odenwaldkreis) abtreten, so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2022 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden kann. Der genannten Abtretung von Geschäftsanteilen gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt.

Die notarielle Umsetzung soll in derselben Weise erfolgen, wie dies bei früheren Gesellschaftererweiterungsrunden der Fall war und wie dies vom Grundsatz her im Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2006 vor der ersten Erweiterung festgehalten wurde: „Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Aufnahme neuer Gesellschafter in der Weise, dass der Gesellschafterbeschluss für alle durch den Gesellschafter Bad Homburg in Vertretung erfolgt; die nicht anwesenden Gesellschafter reichen ihre Genehmigungserklärung nach“. Die vollmachtlose Vertretung beim Notar soll durch die Geschäftsführung erfolgen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung