Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

 

 

 

TOP 13
Bebauungsplan Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“
Bauplanerische Steuerung und Entwicklung des ehemaligen Farbwerkareals

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-448 (Dez. IV, Amt 60) vom 15.12.2021,
2021-26/DS-I(A)0193
Ergänzungsantrag AfD vom 24.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0193/1

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Offenbach, Flur 23, und in der Gemarkung Bürgel, Flur 5 und 7, zwischen der Mainstraße bzw. Offenbacher Straße im Nordwesten, der Ortslage Bürgel im Norden, der Kettelerstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Friedhofstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

·           Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße

·           Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5

·           Im Osten: durch die „Kettelerstraße“

·           Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“

·           Im Westen: durch die „Friedhofstraße“

 

       Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

  • Steuerung der Revitalisierung des Industriegebiets unter Berücksichtigung klimagerechter Neubebauung
  • Innere Zonierung unter Berücksichtigung der angrenzenden und im Gebiet vorhandenen Bestandsnutzungen
  • Erhalt denkmalgeschützter und denkmalwürdiger Bausubstanz
  • Entwicklung des Naturraums Kuhmühltal mit dem Ziel der naturnahen Gewässerentwicklung in Verbindung mit einer Verbreiterung des Freiraumkorridors zwischen dem Industriegebiet und der Ortslage Bürgel
  • Erhalt der baumbestandenen Grünfläche im Westen des Gebiets in Verbindung mit dem Ziel der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit
  • Schaffung einer raumwirksamen Grünverbindung zum Mainvorgelände
  • Erhöhung der Durchlässigkeit des Gebiets durch interne Erschließungsmaßnahmen
  • Schaffung einer direkten Anbindung an den Knotenpunkt Mühlheimer Straße / Untere Grenzstraße sowie Anpassung der das Gebiet umgebenden Erschließung
  • Untersuchung und Erprobung städtebaulich-innovativer Entwicklungsansätze (z. B. CO2-arme Mobilitätskonzepte)

 

Für die Umsetzung der oben genannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

2.     Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 634 „Clariant-Gelände zwischen Offenbach und Bürgel“ vom 21.04.2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

 

3.     Die Stadt beauftragt die INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG mit der Entwicklung und Erschließung der im Eigentum befindlichen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Städtebaulichen Vorvertrags. Dem Abschluss des Städtebaulichen Vorvertrags mit der INNO GmbH & Co. KG (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

 

Die Anlagen 1 und 2 sowie die nichtöffentliche Anlage 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0193/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

 

Aufgrund zunehmend limitierter Entwicklungsmöglichkeiten auf dem derzeitigen Gelände der Offenbacher Berufsfeuerwehr an der Rhönstraße, ist innerhalb des bezeichneten Bereiches an geeigneter Stelle eine Fläche für die Verlagerung der Offenbacher Feuerwache vorzuhalten.

 

 

2021-26/DS-I(A)0193

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 3 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Offenbach, Flur 23, und in der Gemarkung Bürgel, Flur 5 und 7, zwischen der Mainstraße bzw. Offenbacher Straße im Nordwesten, der Ortslage Bürgel im Norden, der Kettelerstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Friedhofstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

·            Im Nordwesten: durch die Mainstraße und die Offenbacher Straße

·            Im Norden: durch die nördliche Grenze des Wegeflurstücks 313/1 in der Gemarkung Bürgel, Flur 5

·            Im Osten: durch die „Kettelerstraße“

·            Im Süden: durch die „Mühlheimer Straße“

·            Im Westen: durch die „Friedhofstraße“

 

       Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

  • Steuerung der Revitalisierung des Industriegebiets unter Berücksichtigung klimagerechter Neubebauung
  • Innere Zonierung unter Berücksichtigung der angrenzenden und im Gebiet vorhandenen Bestandsnutzungen
  • Erhalt denkmalgeschützter und denkmalwürdiger Bausubstanz
  • Entwicklung des Naturraums Kuhmühltal mit dem Ziel der naturnahen Gewässerentwicklung in Verbindung mit einer Verbreiterung des Freiraumkorridors zwischen dem Industriegebiet und der Ortslage Bürgel
  • Erhalt der baumbestandenen Grünfläche im Westen des Gebiets in Verbindung mit dem Ziel der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit
  • Schaffung einer raumwirksamen Grünverbindung zum Mainvorgelände
  • Erhöhung der Durchlässigkeit des Gebiets durch interne Erschließungsmaßnahmen
  • Schaffung einer direkten Anbindung an den Knotenpunkt Mühlheimer Straße / Untere Grenzstraße sowie Anpassung der das Gebiet umgebenden Erschließung
  • Untersuchung und Erprobung städtebaulich-innovativer Entwicklungsansätze (z. B. CO2-arme Mobilitätskonzepte)

 

Für die Umsetzung der oben genannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

2.      Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 634 „Clariant-Gelände zwischen Offenbach und Bürgel“ vom 21.04.2010 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

 

3.      Die Stadt beauftragt die INNO Innovationscampus GmbH & Co. KG mit der Entwicklung und Erschließung der im Eigentum befindlichen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 653 „Innovationscampus (ehem. Farbwerke)“ auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Städtebaulichen Vorvertrags. Dem Abschluss des Städtebaulichen Vorvertrags mit der INNO GmbH & Co. KG (Anlage 3) wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung