Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

 

 

 

TOP 19
Rathaus-TV: Videostream und Aufzeichnung der Stadtverordnetensitzungen
Antrag Ofa vom 10.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0199
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 18.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0199/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 27.01.2022,

2021-26/DS-I(A)0199/2

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

a)    wie eine Übertragung der Stadtverordnetensitzungen barrierefrei als Live-Stream oder als Aufzeichnung der Sitzung rechtlich ermöglicht werden könnte,

 

b)    wie hoch die Kosten wären,

 

c)    wie ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden könnte,

 

d)    wie sichergestellt werden könnte, dass bei einer Aufzeichnung bzw. Übertragung Stadtverordnete, die dies nicht wünschen, hiervon ausgenommen werden könnten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage

 

 

2021-26/DS-I(A)0199/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

a)    wie eine Übertragung der Stadtverordnetensitzungen barrierefrei als Live-Stream oder als Aufzeichnung der Sitzung rechtlich ermöglicht werden könnte,

 

b)    wie hoch die Kosten wären,

 

c)     wie ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden könnte,

 

d)    wie sichergestellt werden könnte, dass bei einer Aufzeichnung bzw. Übertragung Stadtverordnete, die dies nicht wünschen, hiervon ausgenommen werden könnten.

 

 

2021-26/DS-I(A)0199/1

Durch die Annahme der 2021-26/DS-I(A)0199/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0199/1.

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0199 wird wie nachstehend ergänzt:

 

 5.        Stadtverordneten und den Ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern ist eine rechtliche Belehrung bzgl. der Thematik „Recht am eigenen Bild“ zu erteilen.
Für Bild und Tonaufnahmen die seitens der Stadt im Zusammenhang mit der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht werden, wird die Stadt einen kostenfreien Rechtsschutz für die Ehrenamtlichen Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern anbieten, wenn diese von Missbrauch, Hetze und Diskriminierung betroffen sind.

 

 6.        Es ist sicherzustellen, dass auf Wunsch von einzelnen Stadtverordneten die Übertragung und Aufzeichnung während ihres Redebeitrags unterbrochen oder der Redner zumindest unkenntlich gemacht wird.

 

 

 

2021-26/DS-I(A)0199

Durch die Annahme der 2021-26/DS-I(A)0199/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0199.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

a)    wie eine Übertragung der Stadtverordnetensitzungen barrierefrei als Live-Stream oder als Aufzeichnung der Sitzung rechtlich ermöglicht werden könnte,

 

b)    wie hoch die Kosten wären,

 

c)     wie ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden könnte,

 

wie sichergestellt werden könnte, dass bei einer Aufzeichnung bzw. Übertragung Stadtverordnete, die dies nicht wünschen, hiervon ausgenommen werden könnten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung