Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Januar 2022

 

 

 

 

 

TOP 22
Schulbaurichtlinien für Offenbach
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 12.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0202
Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 18.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0202/1

Ergänzungsantrag Die LINKE. vom 21.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0202/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0202, 2021-26/DS-I(A)0202/1, 2021-26/DS-I(A)0202/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Die Schulplanung soll sich an den jeweils aktuellen Anforderungen an den Ganztagsbetrieb orientieren.

2.  Die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung sind immer zu berücksichtigen.

3.  Das Schulbaukonzept soll einen Schwerpunkt auf ausreichend Platz für Bewegung setzen.

4.  Die Schulbaurichtlinie hat Vorgaben zu klimagerechten und –angepassten Bauen in den Bereichen Baustoffe, energetische Standards und Raumklima festzulegen.

4.1 Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Schulen sind vorzusehen. Die Prüfung der Installation von Zisternen ist ebenso vorzusehen.

5.  Die besonderen Bedürfnisse der Schulen im Bereich Gesundheits- und Lärmschutz sind zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch eine angemessene Versorgung der Schüler:innen mit Trinkwasser (u.a. sprudelfähige Trinkwasserspender in Mensen), effektiver Lärmschutz und ausreichende Belüftung.

6.  Bei den Planungen sollen Schulzusammenhänge erhalten bleiben.

7.  Bei den Planungen ist die Mobilität (Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs, Abstellplätze für Fahrräder, etc.)  zu berücksichtigen.

8.  Es sollen die jeweils aktuellsten Anforderungen an die Digitalisierung der Schulen berücksichtigt werden.

9.  Die Planungen sollten das Einrichten von „Lernlandschaften“ zur Umsetzung des individualisierten Lernens ermöglichen.

10.  Die Schulbaurichtlinie wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

In der Begründung sind die zu berücksichtigen Aspekte detaillierter dargestellt

 

 

Vorliegende Antrage zur Beschlussfassung

 

 

 

2021-26/DS-I(A)0202/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Dem Tenor des Antrags wird folgender Punkt angefügt:

 

10. Die Schulbaurichtlinie wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0202/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0202 wird wie nachstehend ergänzt:

 

4.1 Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Schulen sind vorzusehen. Die Prüfung der Installation von Zisternen ist ebenso vorzusehen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0202

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Schulplanung soll sich an den jeweils aktuellen Anforderungen an den Ganztagsbetrieb orientieren.

2.   Die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung sind immer zu berücksichtigen.

3.   Das Schulbaukonzept soll einen Schwerpunkt auf ausreichend Platz für Bewegung setzen.

4.   Die Schulbaurichtlinie hat Vorgaben zu klimagerechten und –angepassten Bauen in den Bereichen Baustoffe, energetische Standards und Raumklima festzulegen.

5.   Die besonderen Bedürfnisse der Schulen im Bereich Gesundheits- und Lärmschutz sind zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch eine angemessene Versorgung der Schüler:innen mit Trinkwasser (u.a. sprudelfähige Trinkwasserspender in Mensen), effektiver Lärmschutz und ausreichende Belüftung.

6.   Bei den Planungen sollen Schulzusammenhänge erhalten bleiben.

7.   Bei den Planungen ist die Mobilität (Abwicklung des Hol- und Bringverkehrs, Abstellplätze für Fahrräder, etc.)  zu berücksichtigen.

8.   Es sollen die jeweils aktuellsten Anforderungen an die Digitalisierung der Schulen berücksichtigt werden.

9.   Die Planungen sollten das Einrichten von „Lernlandschaften“ zur Umsetzung des individualisierten Lernens ermöglichen.

 

In der Begründung sind die zu berücksichtigen Aspekte detaillierter dargestellt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung