Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0224Ausgegeben am 21.02.2022

Eing. Dat. 21.02.2022

 

 

 

 

 

„Offenbach Open“ ergänzen durch Freifunkförderung

Antrag Ofa vom 21.02.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Projekt „Offenbach Open“, Teil des „Zukunftsprojekts Innenstadt“, folgendermaßen ergänzt werden kann:

 

1.    Ein flächendeckendes und kostenfreies WLAN in der Innenstadt kann zusätzlich durch ein Freifunknetz erreicht werden.

 

2.    Es wird geprüft, ob die „Denkbare Finanzierung“ in der Projektbeschreibung von „Offenbach Open“ auch auf die Finanzierung eines Projekts des Aufbaus eines Freifunknetzes infrage kommt.

 

3.    Die Stabsstelle Digitalisierung tauscht sich mit der Stadt Marburg aus, die seit einigen Jahren erfolgreich ein Freifunknetz in ihrem Stadtgebiet fördert.

 

4.    Die Stabsstelle veranstaltet eine Fachtagung zum Thema „Aufbau eines Freifunknetzes in der Offenbacher Innenstadt“, zu der Expert:innen aus Freifunkvereinen anderer hessischer Kommunen, mögliche Sponsoren, Gewerbetreibende aus der Innenstadt, die Stadtverordneten, Vertreter aus der Verwaltung der Stadt Marburg und die interessierte Zivilgesellschaft eingeladen werden.

 

5.    Im Anschluss an die Tagung wird ein Bericht auf der Seite der Stadt veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Freifunk ist eine nicht kommerzielle Initiative, die sich dem Aufbau und Betrieb eines freien Funknetzes widmet, das aus selbstverwalteten lokalen Computernetzwerken besteht.“ (Wikipedia). Ausführliche Erklärungen finden sich auf dieser Seite: https://freifunk.net/. Das technische Prinzip beruht auf der Vernetzung geeigneter WLAN-Router (OpenWRT-fähig), die untereinander kommunizieren und dazu dienen können, beliebig organisierte lokale Netze aufzubauen. Ist einer oder mehrere dieser Router zudem an einen Internetanschluss angebunden, werden auch sämtliche im Internet verfügbaren Inhalte im lokalen Netz zugänglich. Die Ausdehnung und Stabilität eines solchen Netzes hängt u. a. wesentlich von der Zahl der angebundenen WLAN-Router ab. Auf diese Weise kann in der Innenstadt ein frei zugängliches WLAN-Netz entstehen.

Freifunknetze, die von der Zivilgesellschaft betrieben und von Vereinen betreut werden, gibt es schon in vielen Gemeinden, auch in Hessen, u. a. Frankfurt, Darmstadt und Marburg. In Marburg wird die Anschaffung eines Routers seit einigen Jahren bezuschusst, dadurch ist die Motivation der Zivilgesellschaft zum Mitmachen verstärkt worden. (Siehe: Pilotphase: https://www.marburg.de/buergerservice/dienstleistungen/foerderung-fuer-freifunk-router-900000540-0.html, Ausweitung 2020: https://www.marburg.de/portal/meldungen/stadt-weitet-foerderung-des-freifunk-netzwerks-aus-900006428-23001.html).

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt den Aufbau von Freifunknetzen und bringt die Verbreitung von Hotspots in einem Projekt voran: https://www.mbei.nrw/de/freifunk-alt#warum%20unterst%C3%Bctzt. Ziel ist es, mit dem Freifunk-Engagement die Medienkompetenz bei Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.

Vorteile:

·         Die Kosten für einen geeigneten Router liegen unter 100 Euro.

·         Die Reichweite eines im Freien, z. B. auf einem Dach, installierten Routers beträgt viele Hundert Meter. Außerhalb von Gebäuden sind mit Richtantennen Reichweiten von mehreren Kilometern möglich. Auch ein Router, der nah an einem Fenster installiert ist, hat eine Reichweite in die Nachbarschaft hinein. Die Betriebskosten sind gering.

·         Das Netz muss nicht zentral administriert werden (keine Hierarchie). Es sind keine Spezialisten nötig, die das Netz einrichten und „beherrschen“. Es muss kein Geld für aufwendige Infrastruktur ausgegeben werden – die Endgeräte sind gleichzeitig auch die Infrastruktur. Das Netz kann spontan und dynamisch wachsen.

·         Es ist keine Registrierung notwendig. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen. In nicht kommerziellen Netzen ist es rechtlich nicht zulässig, Anmeldedaten zu erheben oder Aktivitäten zu loggen.

·         Im Juni 2017 wurde in Deutschland beschlossen, dass die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Netzen abgeschafft wird. Die Änderung wurde am 12. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 13. Oktober 2017 in Kraft (http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s3530.pdf). Verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt.

·         Mit dem Aufbau eines Freifunknetzes kann ohne aufwendige Prüfung sofort begonnen werden. Voraussetzung ist die Motivation der Zivilgesellschaft.

·         Gewerbetreibende, z. B. Restaurantbetreiber können leicht motiviert werden, weil sie nicht wie jetzt von Gästen nach Passwörtern gefragt werden und nicht in Haftung genommen werden können.

Zukunftskonzept Innenstadt:

Zum Zukunftskonzept Innenstadt (https://www.offenbach.de/medien/bindata/of/Wirtschaft_/dir-15/Zukunftskonzept-Innenstadt-Offenbach.pdf) gehört auch das Basisprojekt „Offenbach Open“ (S. 130). Dieses sieht als einen Baustein ein flächendeckendes öffentliches WLAN-System vor. Ein solches ist dringend nötig, es würde einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt leisten.

In der Vergangenheit hat es ja schon öfter Beschlüsse zur Prüfung eines flächendeckenden WLAN in der Innenstadt gegeben, zuletzt im Juni 2020. Auf Antrag von CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 25.05.2020, 2016-21/DS-I(A)0801 wurde beschlossen, „Bis Herbst 2020 ein Konzept vorzulegen, das aufzeigt wie und zu welchen Kosten (einmalige und dauerhafte) WLAN in der Innenstadt angeboten werden kann.“ Dieser Beschluss bezieht sich explizit auf „Offenbach Open“. Leider finden wir hierzu keinen Bericht und kein Konzept.

Im März 2021 hat die „Stabsstelle Digitalisierung“ ihre Arbeit aufgenommen, inzwischen wurde sie – nach einer Gesprächsanfrage unserer Fraktion – im Dezember 2021 dann auch kurz im HFDB vorgestellt. Leider war das Gespräch zu kurz, um etwas zum Stand eines WLAN-Konzeptes in der Innenstadt in Erfahrung zu bringen.

In der Broschüre „Zukunft Denken“, die vor zwei Jahren erschienen ist, wird zum Basisprojekt „Offenbach Open“ auch der „Umsetzungspfad“ beschrieben (S. 133). Dieser scheint noch ganz am Anfang zu stehen, denn die ersten Schritte sollen „Fachtagung zu Bedarfen, Trends und Möglichkeiten und Erfahrungsaustausch mit anderen Städten“ sein. Da wir nirgends Einladungen und Anfragen finden, vermuten wir, dass sie noch nicht stattgefunden haben.

Auch in Offenbach gibt es schon einige Router, die von engagierten Bürgern und Bürgerinnen betrieben werden. Sie werden vom Freifunk Frankfurt am Main e.V. betreut. Wenn die Zahl der Router in Offenbach steigt, ist zu vermuten, dass ein eigener Verein für Offenbach gegründet wird.

Es ist also noch früh genug. Wir beantragen daher, ein Konzept für Freifunk in die Überlegungen und Planungen aufzunehmen. Es passt perfekt in „Offenbach Open“, ist sehr kostengünstig, ohne großen Aufwand implementierbar und es würde die Zivilgesellschaft zum Mitmachen motivieren.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.