Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0230/1Ausgegeben am 10.03.2022

Eing. Dat. 10.03.2022

 

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Ortskern Bürgel"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Ergänzungsantrag CDU vom 09.03.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0230 wird wie nachstehend ergänzt:

 

3. unten:

 

Die Parzelle Nr. 16/1 (katholische Kirchengemeinde St. Pankratius) wird ebenfalls von der Veränderungssperre ausgenommen. Gleichwohl müssen sich mögliche Neu- und Umbauten dort in der Gestaltung an der unmittelbar angrenzenden Gesamtanlage gemäß § 2 Abs.3 HDSchG orientieren und Formen der vormalig auf dieser Parzelle liegenden Bauten gestalterisch aufnehmen.

 

6.:

Ein Vorentwurf eines Bebauungsplans ist zur Kenntnisnahme als

Planungshilfe und Hinweis auf speziell zu berücksichtigende Aspekte angefügt. Dieser Vorentwurf hat informativen Charakter und kann als Grundlage für den Bebauungsplan genutzt werden.

 

 

Begründung:

 

Strukturänderungen im Bistum Mainz, zu der die auf genannter Parzelle liegende Kirchengemeinde gehört, können in nächster Zeit Anpassungen des durch die Kirchengemeinde dargebrachten Angebots zur Folge haben.

 

Das Bistum, als Träger der Kindertagesstätte, könnte in Verbindung mit der Kirchengemeinde hier bauliche Veränderungen vornehmen wollen, die dem Kindertagesstätten-Angebot förderlich sind. Diese wichtige Möglichkeit soll auch weiterhin im Einklang mit der Zielsetzung der Aufstellung des Bebauungsplans uneingeschränkt gewährleistet werden.

 

Um vertiefende Sachstände, die der antragstellende Fraktion bereits bekannt sind, deutlich zu machen und somit der Verwaltung auch inhaltliche Unterstützung zukommen zu lassen, ist ein Erstentwurf eines Bebauungsplans als Informationsquelle angefügt, der nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Anlage:

Vorentwurf B-Plan „Ortskern Bürgel“

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.