Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0246Ausgegeben am 17.03.2022

Eing. Dat. 24.02.2022

 

 

 

 

 

Gestaltungssatzungen für die historisch geprägten Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim

Antrag CDU vom 24.02.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Dem Entwurf für die jeweiligen Gestaltungssatzungen für Bieber, Bürgel und Rumpenheim in den jeweiligen Fassungen vom 01.05.2021 (Anlage 1-3) wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter zugestimmt.

 

Der Entwurf wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung beschlossen. Widerspricht die Satzung einer rechtlichen Bestimmung oder stehen technische Widersprüche einem Beschluss entgegen, sind diese innerhalb von acht Wochen begründet der Stadtverordnetenversammlung darzulegen und Lösungsvorschläge zu machen. Werden bis dahin keine derartigen Hinderungsgründe erklärt, tritt die Satzung in Kraft.

 

Der Magistrat kann auch innerhalb dieser Frist Ergänzungen, die er für notwendig hält, der Satzung beifügen, so lange diese den wesentlichen Punkten und Zielen der Satzung nicht entgegenstehen.

 

Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden Gestaltungssatzung hingewiesen und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von Satzung und Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu veröffentlichen.

 

 

Begründung:

 

Gemäß der Beschlüsse vom 24.02.2011 (2011-16/DS I (A) 696) über die „Wohnungspolitischen Leitlinien“, sowie vom 10.02.2016 (2011-16/DS I (A) 847) zum „Masterplan Offenbach“ sind auch Stadtteilentwicklungskonzepte zu erarbeiten.

Das Pilotprojekt hierzu war der Stadtteil Bürgel.

 

Im Jahr 2017 (in Bürgel) und 2020 (in Bieber) wurden als Grundlage für ein solches Konzept Planungswerkstätten und Rundgänge veranstaltet, an denen sich zahlreiche Bürger der entsprechenden Ortsteile beteiligt haben. Daraus sind Handlungsrahmen für das anstehende Entwicklungskonzept erarbeitet worden.

Es wurden Ziele formuliert für verschiedene Felder (Ergebnisse für Bürgel, da diese bereits veröffentlicht):

·         Wohnstandort Bürgel stärken

·         Besondere Qualitäten und Chancen hervorheben

·         Anpassungserfordernisse an den Wohnstandort identifizieren (Versorgungslage, Erreichbarkeit …)

·         Eigeninitiative der Bürger wecken und Identifikation mit Stadtteil fördern

·         Ausweisung eines Sanierungsgebiets im historischen Dorfkern und den Gründerzeit-Gebieten prüfen und ggf. vorbereiten

·         Aufnahme in die Neuauflage des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“ zur Finanzierung investiver Maßnahmen (z. B. Dalles) prüfen und ggf. beantragen

 

Die Finanzierung der Maßnahmen stützt sich hierbei im Wesentlichen auf die mittlerweile erfolgte Aufnahme des genannten Bund-Länder-Programm „Aktive Kernbereiche“. Da jedoch schon die Wahrung des Ortsbildes als wesentliches Charaktermerkmal des Stadtteils identifiziert wurde, wären hier Festlegungen in Form einer Gestaltungssatzung notwendig, die diesen Bestandteil der weiteren Entwicklung sichern sollen. Die Entwicklung einer solchen Satzung war sowohl in Bürgel, als auch in Bieber einvernehmlich als notwendig erklärt.

 

Eine Gestaltungssatzung soll die tägliche Planungs- und Genehmigungspraxis erleichtern, indem Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden können. Für Immobilieneigentümer und Gewerbetreibende, die den öffentlichen Raum durch Nutzung und Sanierung der historischen Bausubstanz und Gestalt, aber auch z.B. im Detail durch die Installation von Werbeelementen gestalten, sowie für die genehmigenden Ämter soll damit eine Orientierungs- und Arbeitshilfe bereitgestellt werden.

Die Satzung verfolgt die Zielsetzung der Sicherung eines gestalterischen Qualitätsstandards für die Ortskerne der ehemals selbstständigen Gemeinden, insbesondere jeweils den historischen, strukturell jahrhundertealten Teil. Mit ihrer überschaubaren Regelungsdichte bringt sie denkmalpflegerische, ästhetische und ökonomische Aspekte von Standortentwicklung und individuellem Werbewunsch in Einklang.

 

Die Gestaltungssatzung bezieht sich auch auf die bereits beschlossene Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung für das Zentrum der Stadt Offenbach am Main, da hier schon ausführlich detaillierte Angaben gemacht wurden zu Ausführungen in Bereichen deren Charakter sich auch mit Teilbereichen in dem für diese Gestaltungssatzung ausgewiesenen Gebiet decken.

 

Die räumliche Abgrenzung des jeweiligen Geltungsbereichs ist den Übersichtsplänen der jeweiligen Anlage zur Satzung zu entnehmen. Der Wirkungsgrad der Satzung soll nach fünf Jahren erstmals evaluiert werden. Bei positiver Entwicklung kann die Satzung ggfs. inhaltlich fortentwickelt und räumlich auf weitere Stadtgebiete ausgeweitet werden.

 

Dem Beschluss dieser Satzung unterliegt eine hohe Dringlichkeit. Seit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung, als die Ziele bereits formuliert waren, die dem Erlass solcher Gestaltungssatzungen entsprechen, sind bedauerlicherweise auf der Basis der bislang geltenden Regelungen schon verschiedene Baumaßnahmen vollzogen worden und stehen aktuell an, die nicht den Vorgaben und Zielen dieser Gestaltungssatzung entsprechend und diesen teilweise zu wider laufen.

Im Juni 2019 wurde daher von der antragstellenden Fraktion bereits die eine der in der Anlage beigefügten Entwürfe zu einer Gestaltungssatzung an den Magistrat zur Prüfung und zur beschleunigten Erstellung einer entsprechenden Vorlage übergeben. Leider ist bis heute kein entsprechende Magistratsvorlage erstellt und beantragt worden.

Daher hat die antragstellende Fraktion nun ihren Entwurf, der bereits im Detail einer bereits veröffentlichten Satzung einer anderen hessischen Gemeinde entspricht und um spezifische Details erweitert wurde, hier zum Antrag erhoben, um ein vorläufiges Instrument für die Verwaltung zu schaffen, dem Entwicklungskonzept widerstrebende Entwicklungen vorzubeugen. Es wäre wünschenswert, wenn der seit nunmehr zwei Jahren in der Bearbeitung befindlichen Satzungsentwurf, der auf dem beigefügten Entwurf für Bürgel basiert und nun noch die Gründerzeitliche Bebauung genauer regeln soll (die jedoch auch im beigefügten Entwurf in Form eines Verweises auf die bereits beschlossene Satzung für die Offenbacher Innenstadt berücksichtigt ist), entsprechend auch auf Bieber und Rumpenheim erstellt und fertiggestellt wird und die nun zu beschließende Satzung dann ersetzen kann. Bis dahin muss dringend eine Regelung veranlasst werden und die vorgelegten Satzungsentwürfe bilden das geeignete Mittel hierfür.

Anlagen:

1.-3.    Entwurf Gestaltungssatzungen „Ortskern Bieber“, „Ortskern Bürgel“ sowie „Ortskern Rumpenheim“

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.