Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

 

 

 

TOP 27

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650B

„Wohn- und Geschäftshochhaus Berliner Straße 43“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-062 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 23.02.2022,

2021-26/DS-I(A)0237

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 7 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650 (Anlage 6) wird wegen der Vollständigkeit der Unterlagen für die Beschlussfassung nochmals zur Kenntnis genommen. *

 

2.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650B mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 11.02.2022, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650B gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

-       Im Norden: durch die Straßenmitte der Ziegelstraße (Flurstück 887/33, vormals 887/12)

-       Im Osten: durch die Straßenmitte des Großen Biergrunds (Flurstücks 869/4)

-       Im Süden: durch eine Parallele im Abstand von 10 m südlich entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 887/34, vormals 887/22 (Berliner Straße)

-       Im Westen: durch den angrenzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650A ungefähr mittig des neuen Platzes, in Verlängerung der westlichen Seitenstraße der Sandgasse.

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 03.02.2022 (Anlage 7) mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH, Berliner Str. 48, 63065 Offenbach am Main, wird zur Kenntnis genommen. *

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 1 und 3 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlagen 1-6 sowie die nichtöffentliche Anlage 7 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung