Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. März 2022

 

 

 

 

 

TOP 32

Bericht über AG Digitalisierung

Antrag Ofa vom 24.02.2022, 2021-26/DS-I(A)0242

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 09.03.2022,

2021-26/DS-I(A)0242/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0242/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss jährlich über die Arbeit und die Projekte der Stabsstelle Digitalisierung zu berichten und mündlich vorzustellen. Zusätzlich soll in einem kurzen schriftlichen Bericht der Status der Projekte dargestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0242/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, im Haupt-, Finanz-, Digitalisierungs- und Beteiligungsausschuss jährlich über die Arbeit und die Projekte der Stabsstelle Digitalisierung zu berichten und mündlich vorzustellen. Zusätzlich soll in einem kurzen schriftlichen Bericht der Status der Projekte dargestellt werden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0242

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0242/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0242.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bis 21.04.2021 über die AG Digitalisierung zu berichten. Der Bericht soll folgende Fragen beantworten:

 

·         Wer sind die Mitglieder dieser AG?

 

·         Wie oft ist schon getagt worden und in welcher Frequenz wird weiter getagt?

 

·         Welche Tagesordnungen standen bisher auf dem Programm?

 

·         Gibt es Protokolle?

 

·         Falls ja, wo sind die für die Stadtverordneten zugänglich?

 

·         Welche „Konzepte“ werden bearbeitet?

 

·         Welche Projekte sind bisher aus der Arbeit der AG entstanden?

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung