Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0260Ausgegeben am 25.04.2022

Eing. Dat. 21.04.2022

 

 

Grundstücksverkauf Walpertswiesenweg 18, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-120 (Dez. I, Amt 80) vom 20.04.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 309 = 18 m² und Nr. 318 = 477 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 297.495,00 EUR (601,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Die Grundstücke Walpertswiesenweg 18 (Stammgrundstück und Garagenparzelle) sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Es besteht Interesse am Erwerb der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2074. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 1,91 EUR/m² = 945,45 EUR/Jahr. Im Nachtrag zum Erbbauvertrag vom 25.02.1980 wurde vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der beiden Grundstücke. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Antrag und Lageplan wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.