Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0021Ausgegeben am 26.04.2022

Eing. Dat. 21.04.2022

 

 

 

Digital Pakt Schule Hessen gem. Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz –
HDigSchulG

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0719

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2022-127 (Dez. IV, Amt 40) vom 20.04.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

2. …Im Rahmen des Berichtswesens des HDigSchulG wird den Stadtverordneten ein Umsetzungsstand über die erzielten Fortschritte bekannt gemacht.

 

Über die Umsetzung des DigitalPakts bis zum 31.12.2021 berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Bericht zur Umsetzung des DigitalPakts an Offenbacher Schulen

1.    Allgemeines

1.1. Die Stadt Offenbach erhält zum Aufbau und zur Verbesserung der bildungsbezogenen digitalen Infrastruktur an den städtischen Schulen ein Förderkontingent in Höhe von 9.679.936 Euro. Dieses Förderkontingent setzt sich aus einem Bundeszuschuss von 7.259.936 Euro und einer Kofinanzierung von 2.420.000 Euro zusammen.

1.2. Förderanträge für folgende Maßnahmen nach der Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digital Pakts Schule wurden gestellt bzw. sind in Vorbereitung:

 1) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgelände,

2) schulisches WLAN,

3) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten –in Vorbereitung),

4) Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen.
Für folgende Maßnahmen werden keine Förderanträge vorbereitet weil das städtische Kontingent komplett ausgeschöpft sein sollte: 5) digitale Arbeitsgeräte und 6) schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets).
Für die Maßnahmen 3) Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote) und 7) Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungenherbeizuführen, werden keine Förderanträge gestellt, weil die Schulen Angebote des Landes (Schulportal) oder schulbezogene Lösungen nutzen können und die Verbesserungen bereits als Vorleistung der Stadt vorgenommen wurden.

Annex 1 – Sofortausstattungsprogramm – Es wurden den Schulträgern Finanzhilfen für die Ausstattung mit mobilen Endgeräten zum Verleih an die Schülerinnen und Schüler gewährt. Auf Offenbach entfiel ein Kontingent in Höhe von 2.027.811 Euro. Der Bundesanteil beträgt 1.509.389 Euro, das Land steuert 518.422 Euro bei. Das Kontingent in Höhe von 2.027.811 Euro wurde vom HKM bereitgestellt. Als Nachweis wurde ein vereinfachter Verwendungsnachweis gefordert. Die Verteilung der Geräte erfolgte nach Absprache mit den Schulen auf der Basis des Sozialindex, damit wurde der Berechnungsschlüssel des Landes für die Kontingentierung aufgegriffen und für die Hardwareverteilung weiterverwendet. Das hat zu einer hohen Akzeptanz bei den Schulen geführt. Alle Schulen haben sich für die Ausstattung mit Tablets entschieden. Problematisch war leider die Verfügbarkeit der Geräte. Die Lieferfrist betrug bis zu- sechs Monaten. Insgesamt wurden 4041 Geräte bestellt. Alle Geräte wurden an die Schulen ausgeliefert wurden. Die Bestellung umfasst jeweils eine Displayschutzfolie und ein Tastaturcover zur Sturzsicherung. Mit abgerechnet werden durften die Lizenzkosten für das Mobile Device Management und die Dienstleistungskosten für die Gerätebehandlung.

Die Umsetzung der Maßnahme ist abgeschlossen und mit dem HKM abgerechnet. Bis auf 0.08 € konnten alle Mittel verwendet werden.

1.3. Annex 2 – Supportprogramm – Es wurden den Schulträgern Finanzhilfen für die Verstärkung der Supportabteilung gewährt. Mit dem Digital Pakt wächst der Gerätebestand beginnend ab 2020 von 3.600 Geräten auf 17.500 Geräte, ein Zuwachs von ca. 490%. Mit diesem Wachstum ist eine Verstärkung/Aufstockung von Mitarbeitern im Support zwingend erforderlich. Auf Offenbach entfiel ein Kontingent in Höhe von 1.083.719 Euro. Der Bundesanteil beträgt 806.660 Euro, das Land steuert 277.059 Euro bei. Das Kontingent in Höhe von 1.083.719 Euro wurde vom HKM bereitgestellt. Als erste Entlastung wurden ab April 2021 zwei externe Supportmitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gewonnen, von denen jedoch einer zum 31.12.2021 ausgeschieden ist. Für den Support konnten bis zum 31.12.2021 vier neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden. 1 Mitarbeiterin nahm Ihre Aufgabe bereits 2021 auf, 3 nehmen diese in 2022 auf. Weitere Stellen sind ausgeschrieben.  Entsprechend dem neuen Supportkonzept muss die personelle Verstärkung vorgenommen werden, um in der Zukunft die IT-Infrastruktur leistungsfähig zu halten.

Die Umsetzung der Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen und nicht mit dem HKM abgerechnet.          

1.4. Annex 3 – Lehrerendgeräte – Es wurden schulgebundene Endgeräte als Leihkräfte für Lehrkräfte gefördert, keine personalisierten Dienstgeräte für die einzelne Lehrkraft. Es handelt sich hierbei um Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur nach Art. 104c GG. Die Leihgeräte für Lehrkräfte werden als Eigentum der Schulträger beschafft. Auf Offenbach entfiel ein Kontingent 934.487 Euro. Der Bundesanteil beträgt 805.179 Euro, das Land steuert 129.308 Euro bei. Das Kontingent in Höhe von 934.487 Euro wurde vom HKM bereitgestellt. Insgesamt wurden 1583 iPads inklusive Tastaturcover, Tablet und Initialsupport im Wert von 934.466,54 Euro bestellt. Es wurden bereits 1503 von 1583 mobile Endgeräte an die Schulen verteilt. Es stehen noch 80 Endgeräte zur Verteilung aus dem Pool aus. Die Verteilung der Endgeräte erfolgt nach den Vorgaben des Staatliche Schulamts Offenbach, das die Zahl der Lehrkräfte vorgibt.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bis auf die ständige Verteilung und Umverteilung der Endgeräte abgeschlossen und mit dem HKM abgerechnet. Es konnten bis auf 20,46 € alle Mittel für Offenbach verwendet werden.

2.    Maßnahmen originärer Digital Pakt Hessen

2.1. Folgende Maßnahmen wurden bereits beantragt.
Die Ident-Nummer wird von der WI Bank vergeben, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.

 

Maßnahmen

Ident-Nummer

Schule

Beantragtes Fördervolumen

Maßnahmebeginn

1) Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen

 

0641300K200316111101a00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

455.000 €

01.02.2021

2) schulisches WLAN

06413000K200114111101b00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

3.372.137 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114325302b00

Mathildenschule

251.380 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114324902b00

Geschwister-Scholl-Schule

269.310 €

01.06.2020

2) schulisches WLAN

06413000K200114611802b00

Edith-Stein-Schule

285.536 €

01.06.2020

3) Einrichtung von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen

06413000K200114111101d00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

103.164 €

02.01.2020

4) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten)

06413000K210630111104e00

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

(Kostenschätzung:)  4.943.409 €

01.03.2021

5) Fortbildungen interner Mitarbeiter und externer Dienstleister und Einstellung zwei externer Supportmitarbeiter

06413000AdminK21091006b00

130.305,67€

01.04.2020

6) Annex 3 – Lehrerendgeräte

SAPa3-K025

Zusammengefasste Maßnahme (alle Schulen)

934.487€

26.04.2021

Gesamtbeantragt

10.744.728,70€

 

2.2. Umsetzung der Maßnahmen

Neben den administrativen Vorbereitungen wurde bereits im Dezember 2020 mit dem WLAN-Ausbau an den Schulen begonnen. Bis zum jetzigen Stand wurde an dreizehn von achtundzwanzig Schulen mit der Planung und teilweise mit dem WLAN-Ausbau begonnen. Der festgelegte Standard für Klassenräume beinhaltet einen Kabelkanal für das LED-Board mit einer Netzwerkdoppeldose und einen Access Point. Bisher wurden 306 Access Points in insgesamt vier Schulen ausgebaut und sind im Gebrauch. Der Ausbau von 376 Access Points an neun Schulen wurde bereits geplant und wird sukzessiv durchgeführt. Der Ausbau an den restlichen Schulen ist derzeit noch in Planung, aus dem Grund kann man dies bezüglich keine näheren Angaben machen.

Das Ticketsystem für den IT-Support wurde ebenfalls im Dezember eingeführt. Es wurden insgesamt 980 Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) bestellt. Von den 980 Anzeige- und Interaktionsgeräten wurden 143 bereits an die Schulen geliefert und montiert. Es stehen noch 917 Anzeige- und Interaktionsgeräte zur Lieferung und Montage aus. Derzeit wird die Montag im November diesen Jahres abgeschlossen sein.

 

 

Hinweis: Der II(A) Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen in elektronischer Form (PIO) zur Verfügung gestellt.