Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0022Ausgegeben am 06.05.2022
Eing. Dat. 05.05.2022
Rathaus-TV: Videostream und Aufzeichnung der Stadtverordnetensitzungen
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2022,
2021-26/DS-I(A)0199/2
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.01.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtverordnetenvorsteher wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,
a) wie eine Übertragung der Stadtverordnetensitzungen barrierefrei als Live-Stream oder als Aufzeichnung der Sitzung rechtlich ermöglicht werden könnte,
b) wie hoch die Kosten wären,
c) wie ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden könnte,
d) wie sichergestellt werden könnte, dass bei einer Aufzeichnung bzw. Übertragung Stadtverordnete, die dies nicht wünschen, hiervon ausgenommen werden könnten.
Hierzu berichtet der Stadtverordnetenvorsteher wie folgt:
· Der Öffentlichkeitsgrundsatz der HGO bezieht sich ausschließlich auf die „Saalöffentlichkeit“.
· Es ist jedoch grundsätzlich möglich, die Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung live zu übertragen.
Der Gesetzgeber räumte durch Änderung der HGO vom 16.12.2011
(§ 52 Abs.3 HGO) den Städten und Gemeinden das Recht ein, in ihren Hauptsatzungen festzulegen, dass öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) durch „die Medien“ aufgezeichnet und veröffentlicht werden können.
Nach Prüfung der Rechtslage, Sichtung der Hauptsatzungen vergleichbarer hessischer Städte, nach Lektüre von Veröffentlichungen zur Frage des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seines Wandels durch den Einsatz moderner Medien und nach diversen Gesprächen mit Fachkundigen zu diesem Thema, ergibt sich folgender Sachverhalt:
a) Um eine Übertragung der Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen, bedarf es lediglich einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenbach sowie der Anpassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Aus rechtlichen Gründen sollte in der Hauptsatzung verankert werden, dass die Übertragung von Film- und Tonaufnahmen im Auftrag der Stadt Offenbach erfolgt, und dass sich die Stadt hierzu lizensierter Medien bedienen kann.
b) Die entstehenden Kosten wurden an Hand vorliegender Informationen sorgfältig geschätzt. Eine konkrete Kostenermittlung würde sich erst im Rahmen eines Vergabeverfahrens ergeben. Es wird vorgeschlagen, falls sich die Stadtverordnetenversammlung für das Streaming entscheidet, eine Live-Übertragung durch ein lizensiertes Medienunternehmen durchführen zu lassen.
c) Bei einer Live-Übertragung unter Nutzung einer Kamera, die lediglich die Redner/in aufnimmt, erscheint ein Kostenrahmen von 1.000 € pro Sitzung möglich.
d) Ein Missbrauch durch Dritte kann technisch nicht ausgeschlossen werden. Um Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren bietet es sich an, beim Live-Streaming die Aufzeichnungsmöglichkeiten technisch zu erschweren. Stattdessen sollte die Möglichkeit der Wiederholung(en) der kompletten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung an einem der Folgetage geschaffen werden. Eine Übertragung der Sitzung oder Teile von ihr mittels „Video on demand“ sollte bereits in der Hauptsatzung ausdrücklich ausgeschlossen werden.
e) Stadtverordnete, die dies nicht wünschen, werden bei einem Redebeitrag weder aufgenommen noch übertragen. Es kann sichergestellt werden, dass weder Besucher noch Stadtverordnete die gerade nicht im Rednerpult stehen, aufgenommen werden. Das gleiche kann für städt. Bedienstete sichergestellt werden. Bei Mitgliedern des Magistrats kann dies auf Grund der Sitzposition mit Blick auf die Stadtverordnetenversammlung nicht garantiert werden. Dies ist allerdings bei hauptamtlichen Magistratsmitgliedern unproblematisch. Diese werden von Amts wegen als „Personen des öffentlichen Lebens“ angesehen. Das gleiche gilt für den oder die Stadtverordnetenvorsteher/in.
Zusätzliche Erläuterung:
Eine reine Übertragung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stellt Zuschauer/innen ohne nähere Kenntnisse der aktuellen kommunalpolitischen Themen vermutlich nicht immer zufrieden. In Kombination mit dem Live-Ticker, der bereits jetzt gut genutzt wird, ergäbe sich für die Zuschauer/innen wahrscheinlich eine gute Informationslage über die laufende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Zu diesem Zweck könnte ein Hinweis auf den Live-Ticker am unteren Bildrand dauerhaft eingeblendet werden. Ebenso die Namen der Redner/innen die gerade sprechen.
Wenn Stadtverordnete nicht wünschen, dass ihre Redebeiträge übertragen werden, könnte in dieser Zeit der aktuelle Live-Ticker eingeblendet oder vorproduzierte Filmsequenzen aus der Stadt Offenbach abgespielt werden.
Experten raten dringend davon ab, lediglich den Hinweis zu senden, dass gerade jemand redet der/die nicht gesendet werden will. Dies führe in vielen Fällen zum dauerhaften „Ausstieg“ aus der Übertragung.
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Begriff der „Barrierefreiheit“ unter Punkt a) des o.a. Beschlusses zu präzisieren.
Technisch ist es durch den Einsatz von zwei sich abwechselnden
Gebärde-Dolmetscher/innen und einer zweiten Kamera möglich, während der oft mehr als 6stündigen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung die Barrierefreiheit für Hörbehinderte sicherzustellen.
Die Kosten hierfür werden pro Sitzung auf 2.500 – 3.000 € geschätzt.
Zum Sachstand:
Ein Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung und zur Änderung der Geschäftsordnung wurde erarbeitet.
Ein Antrag, zur Live-Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung unter folgenden Kriterien
· Einsatz von einer Kamera
· Live-Streaming durch lizensierte Medien
· Wiederholung(en) der Sitzungen der StVV an einem Folgetag
· Ausschluss von „Video on demand“
· Sicherstellung, dass Redebeiträge von Stadtverordneten, die dies nicht wünschen, nicht aufgenommen und gestreamt werden
· Verknüpfung des Live-Tickers und des Live-Streamings zu einer umfassenden Information über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
· Einsatz technischer Mittel zur Erschwerung des Missbrauchs aufgezeichneter und gestreamter Redebeiträge
ist vorbereitet.
Als nächstes liegt es am Ältestenrat, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen auszusprechen.
Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.