Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022

 

 

TOP 25
Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-130 (Dez. IV, Amt 60) vom 20.04.2022,
2021-26/DS-I(A)0262

Änderungsantrag CDU vom 16.05.2022, 2021-26/DS-I(A)00262/1

Ergänzungsantrag CDU vom 16.05.2022, 2021-26/DS-I(A)00262/2

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 18.05.2022,

2021-26/DS-I(A)00262/3

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)00262/3, 2021-26/DS-I(A)0262

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der vertieften Variante aus der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement beauftragten „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung der in Punkt 1 genannte Verbindungsstraße zu schaffen und dazu zügig einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Kosten der Planung belaufen sich auf voraussichtlich ca. 40.000,00 €. Die Mittelbereitstellung erfolgt in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

3.     Der Magistrat wird beauftragt, für den Bau der Straße Fördermittel zu akquirieren. Hierzu ist die Objektplanung zu beauftragen.

 

4.     Für folgende Auswirkungen einer Realisierung der in Punkt 1 genannten Verbindungsstraße sind vom Magistrat nachstehende Lösungen umzusetzen:

 

a.    Entpachtung von Teilflächen der Kleingartenanlage 1 des Kleingärtnerverein Süd e. V. 1919 und Entschädigung der Betroffenen gemäß Bundeskleingartengesetz.

b.    Entmietung des Anwesens Am Schneckenberg 60 und Rückführung in die Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung.

c.    Bauordnungsrechtliche Anforderung eines neuen Stellplatznachweises der Stadiongesellschaft für das Stadion am Bieberer Berg.

 

5.     Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind darüber hinaus folgende Auswirkungen einer Realisierung der in Punkt 1 genannten Verbindungsstraße zu vertiefen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen:

 

a.    Neuordnung des OVO-Geländes einschließlich

b.    Umzug der von den Maßnahmen auf dem OVO-Gelände betroffenen Vereine sowie

c.    Rückführung des „Kleeblatts“ der B 448 in städtisches Eigentum zur Realisierung forst-, natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

d.    Durchführung evtl. Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anwesen Am Schneckenberg Nr. 3 – 17.

 

6.     Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zur möglichen Anbindung des Innovationscampus die Fläche des vorhandenen Bahnanschlusses zu erhalten und nichts festzulegen, was dem Anschluss über die Schiene entgegenstehen könnte.

 

7.     Die Radwegeverbindung von der Laska-Brücke zum BIA-Neubaugebiet und der Schule ist über eine alternative Route über Quartier 4.0 zum Mainradweg zu planen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)00262/1

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Punkt 1 wird wie folgt geändert bzw. ausgetauscht:

 

1.)   Der vertieften Variante aus der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement beauftragten „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung im Wesentlichen zugestimmt. Eine Ausnahme bildet die Planung des gemeinsamen Geh -und Radweges mit einer Breite von 5m zzgl. Sicherheitsräumen.

Es besteht bereits ein Fahrradweg (Fahrradachse Nr. 6), welcher parallel zu der geplanten Verbindungsstraße nebst gemeinsamem Geh -und Radweg auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnstrecke verläuft. Unter Berücksichtigung dieser bestehenden Radverbindung soll die Breite des geplanten Geh- und Radweges auf das gesetzliche Mindestmaß angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt im Sinne der Verringerung des Eingriffs in Natur und Landschaft und der Kostenreduzierung.

 

 

2021-26/DS-I(A)00262/2

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0262 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Zu Punkt 2.) als zweiter Satz:

 

Für den Schwerlast- und Industrieverkehr mit dem Ziel Innovationscampus sind alternative Wegeführungen in die Planungen einzubeziehen, die diesen separieren und nicht über die Mühlheimer Straße führen.

 

 

2021-26/DS-I(A)00262/3

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

6. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt zur möglichen Anbindung des Innovationscampus die Fläche des vorhandenen Bahnanschlusses zu erhalten und nichts festzulegen, was dem Anschluss über die Schiene entgegenstehen könnte.

 

7. Die Radwegeverbindung von der Laska-Brücke zum BIA-Neubaugebiet und der Schule ist über eine alternative Route über Quartier 4.0 zum Mainradweg zu planen.

 

 

2021-26/DS-I(A)00262

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Der vertieften Variante aus der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement beauftragten „Machbarkeitsstudie für eine Verbindungsstraße zwischen der Mühlheimer Straße und der B 448“ (Anlage 1) wird als Grundlage für die weiterführende Planung zugestimmt.

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung der in Punkt 1 genannte Verbindungsstraße zu schaffen und dazu zügig einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Die Kosten der Planung belaufen sich auf voraussichtlich ca. 40.000,00 €. Die Mittelbereitstellung erfolgt in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 über das Produktkonto 09010600.6771000060 „Gutachten, Prüfungen und Ingenieurleistungen“.

 

3.      Der Magistrat wird beauftragt, für den Bau der Straße Fördermittel zu akquirieren. Hierzu ist die Objektplanung zu beauftragen.

 

4.      Für folgende Auswirkungen einer Realisierung der in Punkt 1 genannten Verbindungsstraße sind vom Magistrat nachstehende Lösungen umzusetzen:

 

a.     Entpachtung von Teilflächen der Kleingartenanlage 1 des Kleingärtnerverein Süd e. V. 1919 und Entschädigung der Betroffenen gemäß Bundeskleingartengesetz.

b.     Entmietung des Anwesens Am Schneckenberg 60 und Rückführung in die Verwaltung des Amts für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung.

c.     Bauordnungsrechtliche Anforderung eines neuen Stellplatznachweises der Stadiongesellschaft für das Stadion am Bieberer Berg.

 

5.      Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans sind darüber hinaus folgende Auswirkungen einer Realisierung der in Punkt 1 genannten Verbindungsstraße zu vertiefen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen:

 

a.     Neuordnung des OVO-Geländes einschließlich

b.     Umzug der von den Maßnahmen auf dem OVO-Gelände betroffenen Vereine sowie

c.     Rückführung des „Kleeblatts“ der B 448 in städtisches Eigentum zur Realisierung forst-, natur- und artenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

d.     Durchführung evtl. Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anwesen Am Schneckenberg Nr. 3 – 17.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung