Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Mai 2022

 

 

TOP 32
Projekt Teilneubau Kita Rödernstraße (3), Gesamtsanierung – KIPB
hier: Bereitstellung von verfügbaren Restmitteln zur Nachrüstung eines Gründachs

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-157 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.05.2022,
2021-26/DS-I(A)0270

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 11.05.2022,

2021-26/DS-I(A)0270/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0270/1, 2021-26/DS-I(A)0270

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Bereitstellung von verfügbaren Restmitteln aus dem Projekt für die Nachrüstung eines Gründachs auf dem Neubau der Kita (3), Rödernstraße 25, 63067 Offenbach a. M., wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung nicht.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 68.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 – Rödernstraße, Gesamtsanierung – KIPB“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:        68.000,00 €

 

Die Gesamtkosten von 6.770.000,00 € erhöhen sich nicht. Die Realisierung wird nach Schlussrechnung der anderen Leistungen aus verbliebenen Restmitteln finanziert.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I):                             4.929.802,00 €

Kreditmarktmittel:                                         1.840.198,00 €

Gesamt:                                                         6.770.000.00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 408.635,10 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 188.674,97 € (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten) erhöhen sich um 1.528,63 € auf 190.203,60 €.

 

5.    Auf dem geplanten Gründach der Kita Rödernstraße ist zusätzlich eine Photovoltaikanlage zu installieren. Sollte dies kurzfristig nicht umsetzbar sein, sind die nötigen Vorkehrungen für eine baldige Nachrüstung zu treffen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0270/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

5.     Auf dem geplanten Gründach der Kita Rödernstraße ist zusätzlich eine Photovoltaikanlage zu installieren. Sollte dies kurzfristig nicht umsetzbar sein, sind die nötigen Vorkehrungen für eine baldige Nachrüstung zu treffen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0270

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Der Bereitstellung von verfügbaren Restmitteln aus dem Projekt für die Nachrüstung eines Gründachs auf dem Neubau der Kita (3), Rödernstraße 25, 63067 Offenbach a. M., wird zugestimmt.

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung nicht.

 

2.   Die erforderlichen Mittel in Höhe von 68.000,00 € stehen bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 – Rödernstraße, Gesamtsanierung – KIPB“, wie folgt zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2020 und früher:      68.000,00 €

 

Die Gesamtkosten von 6.770.000,00 € erhöhen sich nicht. Die Realisierung wird nach Schlussrechnung der anderen Leistungen aus verbliebenen Restmitteln finanziert.

 

3.   Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist wie folgt vorgesehen:

 

 Zuweisung Bund (KIP I):                                        4.929.802,00 €

 Kreditmarktmittel:                                                  1.840.198,00 €

 Gesamt:                                                                6.770.000.00 €

 

 

4.   Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 408.635,10 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung