Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0285Ausgegeben am 09.06.2022

Eing. Dat. 09.06.2022

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Otto-Scheugenpflug-Straße 18, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-177 (Dez. I, Amt 80) vom 08.06.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 37/1 mit 2.112 m² incl. des aufstehenden Gebäudes an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Gesamtkaufpreis für Grundstück und Gebäude beträgt 637.000,00 EUR und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.

4.     Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss das vorhandene Gebäude abzubrechen und das Grundstück mit einem Werkstatt- und Bürogebäude sowie einer Tiefgarage zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

 

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

6.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

7.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück ist derzeit an den in der Anlage genannten Käufer vermietet. Er hat bereits im Jahr 2016 das Nachbargrundstück Nr. 36/16 (Otto-Scheugenpflug-Straße 20) von der Stadt erworben und es besteht nun auch Interesse am Erwerb dieses Grundstücks.

 

Der Käufer möchte am Standort expandieren. Dafür muss die alte Halle abgebrochen werden. Es soll ein neuer Geschäftszweig, eine Eisenbiegerei, entstehen sowie weitere Räumlichkeiten zur Büronutzung und eine Kantine für die Mitarbeiter. Die neuen Gebäude, einschließlich der Tiefgarage, sind so geplant, dass beide Grundstücke dafür benötigt werden. Um das Vorhaben bauordnungsrechtlich umsetzen zu können, müssen die Grundstücke vereinigt werden. Eine Vergabe im Erbbaurecht kommt daher nicht in Betracht.

 

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung sollte unbedingt versucht werden, das Unternehmen am Standort zu halten. Es entstehen neue Arbeitsplätze und mit dem Neubau erhöht sich die Attraktivität des Standorts Waldhof.

 

Der vereinbarte Gesamtkaufpreis liegt höher als die aktuelle Bodenwertermittlung.

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.