Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0296Ausgegeben am 27.06.2022

Eing. Dat. 23.06.2022

 

 

 

Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Scheffelplatz

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-203 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.06.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.       Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Nr. 51 „Scheffelplatz“ auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen erstellten Planung und detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 132.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952005560, Investitionsnummer 1301010900601408, „Spielplatz Scheffelplatz (Nr. 51)", wie folgt zur Verfügung.


Haushaltsmittel
2021 und früher:                                                 10.000,00 €
Haushaltsmittel
2022:                                                                   110.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                     12.000,00 €

Gesamt:                                                                                          132.000,00 €

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Städtebauförderprogramm „Wachstum und

Nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Zukunft

Stadtgrün“), Produktkonto 13010100.3641000060,

Investitionsnummer 1301010900601408,

„Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren

Zuweisungen für Investitionen vom Land“:                                     88.000,00 €

         Kreditmarktmittel:                                                                            44.000,00 €
Gesamt:                                                                                         
132.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 24.068,01 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 6.347,82 € um 8.097,39 € auf 14.445,21 €.

 

 

Begründung

 

Der Spielplatz besteht aktuell lediglich aus einer auf einer Pflaster- (Platten-) fläche aufgesetzten Sandkiste mit Betoneinfassung, die von einer hohen Eibenhecke gesäumt wird. Der Bereich unter der Sandspielfläche ist, wie die angrenzenden Sitzbereiche, ebenfalls durchgängig mit Platten befestigt. Die Gestaltung des Sandbereichs ist veraltet und zum Spielen mehrerer Kleinkinder zu klein. Insgesamt sind die Flächen in mäßig gutem Zustand und im Spielplatzrahmenplan (SPR) als mangelhaft bewertet.

 

Es ist gemäß SPR eine Komplettsanierung/ -umgestaltung notwendig. Aufgrund des Platzangebots auf der angrenzenden Wiese sollen das Spielflächenangebot vergrößert und weitere Spielangebote geschaffen werden. Die derzeitige Nettospielfläche beträgt derzeit ca. 7 m², die Bruttofläche (d. h. inklusive der Wege- und Pflanzflächen) 125 m². Erweitert wird die Fläche auf zukünftig ca. 540 m² (Bruttospielfläche).

 

Die geplanten Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

-       Rückbau Sandkasteneinfassung und Wiederverwendung der Einfassung, so dass ein größerer, zum freien Spiel nutzbarer, verschatteter Bereich verbleibt

-       Ggfs. Austausch einzelner defekter Platten

-       Erschließung der Spielräume über einen Rundweg (barrierefrei) als Möglichkeit zum Fahren mit Roller, Rädchen und „Bobby Car“

-       Bau von Spielbereichen mit Spielgeräten

-       Bau eines gepflasterten Rutsch- und Kletterhügels

-       Naturerlebnisfläche mit modellierten Rasen- und Blütengehölzflächen

-       Erhalt der Bäume und Baumneupflanzung zur Beschattung

-       Schaffung von Aufenthaltsqualität durch mehrere unterschiedliche Sitzgelegenheiten inklusive einer seniorengerechten Bank

-       Aufstellen von Fahrradabstellmöglichkeiten

 

Partizipation

Das Kinder- und Jugendparlament (KJP) wurde von Beginn an und im laufenden Prozess an der Planung beteiligt. Anwohnerinnen und Anwohner wurden über das KJP in den Planungsprozess eingebunden (Ostern 2021). Eine Informationsveranstaltung zur geplanten Maßnahmen fand am 30.09.2021 in der Sandgasse (KJP) statt und die Hinweise der Kinder sind im weiteren Prozess berücksichtigt worden. Zudem soll es parallel zur Bauausführung eine Mitmachaktion geben.

 

Die Planung des Spielbereichs erfolgte bis zur Leistungsphase des Entwurfs durch das Amt für Planen und Bauen. Die Beauftragung der weiteren Planungsphasen soll an ein externes Planungsbüro (Leistungsphasen 5 bis 9 - Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe sowie Bauüberwachung und Objektbetreuung) nach Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.

 

Risikoabwägung

In Bezug auf Kampfmittel wurde die Fläche freigemessen und war ohne Auffälligkeiten. Der Boden gilt mit „Z2“ ab einer Tiefe von 35 cm als belasteter Boden und darf vor Ort nicht zum Wiedereinbau verwendet werden. Es ist mit höheren Kosten für die Abfuhr zu rechnen, die in der Kostenberechnung berücksichtigt wurden. Nicht bewertbar sind die Kostensteigerungen aufgrund der gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Gesamtsituation. Wegen Materiallieferungen und Auslastung der Firmen sind auch Terminplanungen schwer zu fassen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt.

 

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Nachfolgende Anforderungen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Untere Naturschutzbehörde

Gegen das Vorhaben bestehen keine Bedenken.

 

Hinweise:

-   Für die Neuanlage des Spielplatzes sind auch Baumpflanzungen geplant. Es wird darauf hingewiesen, dass diese (mindestens teilweise) aus Mitteln der Ersatzzahlung nach der „Satzung zum Schutz der Grünbestände der Stadt Offenbach am Main“ finanziert werden können (falls Baumpflanzungen nicht anderweitig finanziell gefördert werden). Hierzu sind weitere Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz nötig.

-   Zur Förderung des Naturerlebnisses sowie der Artenvielfalt wird die Anbringung von Nistkästen im Erläuterungstext genannt. Es wird darauf hingewiesen, dass

1.  für die Standortauswahl, Ausrichtung und Anbringung eine gewisse Fachkenntnis erforderlich ist (damit sie überhaupt als Quartier in Frage kommen) ,

2.  Nistkästen einmal jährlich fachgerecht gereinigt werden müssen, damit sie dauerhaft als Quartier nutzbar sind,

3.  die Aufhängung von Kästen an städtischen Bäumen eng mit dem ESO (Baumkolonne) abgestimmt werden muss, da hier auch die Verantwortlichkeit der Verkehrssicherheit liegt.

     Das Umweltamt berät der weiteren Planung gerne und empfiehlt ansonsten die Einbindung einer sachkundigen Person (Ornithologie, Faunistik, Biologie/ Ökologie).

 

Untere Wasserbehörde

Versiegelten Flächen sollten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Hierbei ist zu prüfen, ob es notwendig ist, die Fläche des alten Sandkastens, vor den Bänken, komplett mit neuen Platten zu pflastern. Hier ist zu prüfen, ob nicht ein schmalerer Weg ausreicht, der den neu gepflasterten Weg, die Bänke und den asphaltierten Weg verbindet, aber schmaler als die Fläche der Platten in der Planzeichnung ist.

 

Altlasten/ Bodenschutz

Laut Entwurfserläuterung vom 13.04.2022 zum Vorhaben werden die bodenschutz-und altlastenrechtlichen Belange (Beprobung von Erdaushub, Beachtung der Prüfwerte (für Kinderspielplätze) und Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung) berücksichtigt. Weiterhin ist bei sensorischen Auffälligkeiten im Rahmen der Erdarbeiten zeitnah die obere Bodenschutzbehörde des RP Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, zu verständigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

 

Immissionsschutz

Laut § 22 Abs. 1a BImSchG sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Trotzdem sollten (um dem Nachbarschaftsschutz ausreichend Rechnung zu tragen) im Zuge der Spielplatzerweiterung keine Ballfangzäune oder Spielgeräte installiert werden, die impulshaltige Geräusche verursachen. Laut o. g. Entwurfserläuterung sind im Zuge der Spielplatzerweiterung solche auch nicht geplant, so dass der Nachbarschaftsschutz gewährleistet ist.

 

Klimaschutz/ Energie

Aus Sicht von Klimaschutz und Energie gibt es keine Einwände.

 

Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur vor allem durch häufigere Extremereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich und verhindert, dass Niederschlagswasser versickert. Um diesem sogenannten Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und um mögliche Schäden durch den Klimawandel zu minimieren, sind folgende Maßnahmen für die Freiflächen zu empfehlen:

1.    Minimierung der versiegelten Fläche zur Minderung der Aufheizung sowie Erhalt von Versickerungsfläche

2.    Ausführung notwendiger befestigter Flächen in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung

3.    Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen

Eine freiverfügbare Untersuchung zur Wärmebelastung an kommunalen Kindertagesstätten und Grundschulen der Stadt Jena beschäftigt sich mit klimaangepasster Architektur an Kindertagesstätten. Diese kann unter www.jenkas.de als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine Berücksichtigung der Inhalte ist, sofern sie für öffentliche Anlagen anwendbar sind, zu begrüßen.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Planen und Bauen eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die mit Gesamtkosten inklusive Planungskosten von 132.000,00 € brutto abschließt.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 24.068,01 €. Die Erhöhung der laufenden Unterhaltungskosten ergibt sich vor allem aus der Verbesserung des Spielangebots sowie Erweiterung der Spiel- und Pflanzflächen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Auszug aus der Stadtkarte

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.