Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0026Ausgegeben am 28.06.2022
Eing. Dat. 23.06.2022
Menstruationsprodukte auf öffentlichen Toiletten und weiterführenden Schulen
Antrag CDU, DIE LINKE und Ofa vom 22.09.2021, 2016-21/DS-I(A)0124
Änderungsantrag SPD, CDU, B’90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Ofa vom 07.10.2021, 2016-21/DS-I(A)0124/1
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021,
2021-26/DS-I(A)0124/1
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2022-201 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.06.2022
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 11.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. wie der freie Zugang zu Menstruationsprodukten in öffentlichen Toiletten und in öffentlichen Gebäuden gewährleistet werden kann und welche Kosten hierfür entstehen.
2. wie alle weiterführenden Offenbacher Schulen mit Menstruationsprodukten und entsprechenden Aufbewahrungsmöglichkeiten ausgestattet werden können und welche Kosten hierfür entstehen.
3. ob und ggf. wie die unter Ziff. 1 und 2 ermittelten Kosten über Dritte (Sponsoring, Fördervereine) finanziert werden können.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Zu 1:
Öffentliche Toiletten sind grundsätzlich zugänglich, öffentliche Gebäude sind zu den festgelegten Öffnungszeiten zugänglich.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde der Automat der Firma Periodically (https://periodically.de/) als geeignet ermittelt. Dieser würde im Vorraum der Damentoiletten installiert werden.
Die von der GBM ermittelten Kosten belaufen sich bei 53 öffentlichen Toiletten und Toiletten in öffentlichen Gebäuden (Anlage 1) auf Einmalkosten für die Aufstellung in Höhe von rund 15.900,00 € und jährliche „Befüllungskosten“ in Höhe von rund 254.400,00 €.
Zu 2:
Bei derzeit ca. zwölf weiterführenden Schulen zzgl. der VHS mit jeweils einem Automaten ergeben sich Einmalkosten für die Aufstellung in Höhe von rund
3.900,00 € und jährliche „Befüllungskosten“ in Höhe von rund 76.500,00 €.
(Anlage 2).
Da keine Erfahrungswerte vorliegen, basiert diese grobe Kostenkalkulation auf einer Schätzung des persönlichen Bedarfs und berücksichtigt auch einer nicht nutzungsgerechte Entnahme.
Zu 3:
Das Amt für Planen und Bauen sowie die GBM sehen derzeit keine Ansätze zur Deckung der Kosten durch Externe.
Anlagen:
Menstruationskosten Öffentliche Gebäude
Menstruationsprodukte Schulen
Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.