Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

 

 

 

TOP 16
Behindertengerechte öffentliche Toiletten
Antrag CDU vom 31.05.2022, 2021-26/DS-I(A)0279
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.06.2022,

2021-26/DS-I(A)0279/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0279/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das System „Die nette Toilette“ bei der Gastronomie, Einzelhandel und anderen Einrichtungen zur Verbesserung der Bereitstellung von barrierefreien sanitären Einrichtungen für die Öffentlichkeit beitragen kann. Die Kosten der geplanten Maßnahme sind darzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021- 26/DS-I(A)0279/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das System „Die nette Toilette“ bei der Gastronomie, Einzelhandel und anderen Einrichtungen zur Verbesserung der Bereitstellung von barrierefreien sanitären Einrichtungen für die Öffentlichkeit beitragen kann. Die Kosten der geplanten Maßnahme sind darzustellen.

 

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0279/1

 

entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0279

 

 

2021-26/DS-I(A)0279

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. Zu prüfen und innerhalb von 3 Monaten zu berichten, ob das System „Die nette Toilette“ bei der Gastronomie, Einzelhandel und anderen Einrichtungen zur Verbesserung der Bereitstellung von barrierefreien sanitären Einrichtungen für die Öffentlichkeit beitragen kann. Die Kosten der geplanten Maßnahme sind darzustellen.

 

  1. Sicherzustellen, dass bei städtischen Festen behindertengerechte Toiletten bereitgestellt werden und barrierefrei zugänglich sind.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung