Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

 

 

 

TOP 22
Grundstücksverkauf Otto-Scheugenpflug-Straße 18, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-177 (Dez. I, Amt 80) vom 08.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0285

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und Ofa mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 13 Nr. 37/1 mit 2.112 m² incl. des aufstehenden Gebäudes an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Gesamtkaufpreis für Grundstück und Gebäude beträgt 637.000,00 EUR und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.

4.     Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss das vorhandene Gebäude abzubrechen und das Grundstück mit einem Werkstatt- und Bürogebäude sowie einer Tiefgarage zu bebauen und entsprechend zu nutzen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

 

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

6.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

7.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

8.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung