Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2022

 

 

TOP 23
Bewegungsparcours am Grünring – Neubau Bewegungsanlage
hier: Ergänzender Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-189 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0286

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Neubau des Bewegungsparcours am Grünring wird zugestimmt. Die Gesamtkosten für das Projekt erhöhen sich auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenaufstellung (vorliegendes Bauangebot sowie Baunebenkosten) um 65.000,00 € auf 207.800,00 €.

 

2.     Die erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 13010100.0952003860 „Grünring von Main zu Main“, Investitionsnummer 1301010900601207, PN 1034, wie folgt zur Verfügung:

Haushaltsmittel 2021 und früher:                                         142.800,00 €
Haushaltsmittel 2022:                                                               65.000,00 €
Gesamt:                                                                                    207.800,00 €

 

3.     Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Städtebauförderprogramm

„Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“

(ehem.: Zukunft Stadtgrün):                                                  151.590,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       56.210,00 €

Gesamt:                                                                                     207.800,00 €

 

4.     Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 23.439,38 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 1.659,45 € um 9.486,80 € auf 11.146,25 €.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung