Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0304Ausgegeben am 07.07.2022
Eing. Dat. 06.07.2022
Online-Fundbüro
Antrag CDU vom 04.07.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, wie die Einbindung einer Online-Suchfunktion für Fahrräder und andere Fundgegenstände auf der Homepage der Stadt Offenbach – Fundbüro - möglich ist. Die erforderlichen Kosten hierfür sind darzustellen.
Begründung:
Rund 600 Fahrräder werden jährlich in Offenbach gestohlen. Oftmals werden die Fahrräder dann auch durch die Polizei sichergestellt oder anderweitig aufgefunden. Mangels Fahrradcodierung, die vom ADFC im Übrigen regelmäßig für die Stadt Offenbach angeboten wird, finden die Fahrräder dann nicht mehr den Weg zum Eigentümer zurück, sondern landen im Fundbüro. Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben die/der Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln aufgefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro versteigert. Eine höhere Rückführungsquote könnte jedoch erreicht werden, wenn die Fahrräder mit Beschreibung, Fundort und ggf. Bild auf der Homepage der Stadt Offenbach eingestellt wären. Gleiches gilt für andere Gegenstände. Verwaltungsaufwand und Kosten erscheinen überschaubar. Beispielhaft kann auf das Online-Portal der Stadt Köln verwiesen werden Fundbüro - Online - Stadt Köln (stadt-koeln.de), wo entsprechende Funde mit Beschreibung, Fundort und Funddatum abrufbar sind.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.