Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0311Ausgegeben am 07.07.2022
Eing. Dat. 07.07.2022
Errichtung eines Gymnasiums
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-221 (Dez. IV, Amt 40) vom 06.07.2022
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Beginnend mit dem Schuljahr 2023/24 wird ein Gymnasium in Offenbach-Ost errichtet.
Bis zur Fertigstellung des neuen Standorts werden die Schülerinnen und Schüler interimsweise am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach am Main untergebracht.
2. Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.
Begründung:
Mit Erlass vom 18. Juli 2019 hat das Kultusministerium mit der Genehmigung der 2. Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 seine Zustimmung zur Errichtung eines Gymnasiums erteilt.
Die Fertigstellung des neuen Gymnasiums ist zum Schuljahr 2027/28 geplant. Die Schule wird bis zu sechszügig geführt und ist als ganztägig arbeitende Schule mit MINT-Schwerpunkt vorgesehen.
Die Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtgebiet übersteigen ab dem Schuljahr 2023/24 die Aufnahmekapazitäten der bestehenden Gymnasien. Der erwartete Fehlbedarf ist in folgender Übersicht dargestellt:
Die Zahlen bis 2025/26 ergeben sich aus der Fortschreibung der realen Schülerzahlen beim Schulträger Offenbach, die Zahlen ab 2026/27 beruhen auf einer Prognose und geben vorsichtshalber die Gesamtzahl der erwarteten Schülerinnen und Schüler aus Offenbach an. Die Fehlbedarfsprognose ab 2026/27 berücksichtigt aber die Erfahrung, dass ein Teil der Schüler schon zu Beginn oder im Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulen anderer Schulträger besuchen. Dies kann
zu einer Verringerung des Fehlbedarfs führen.
Die Aufnahmekapazität der Gymnasien beträgt gemäß der 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 15 Klassen. Nach Absprachen mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt Offenbach konnte in den zurückliegenden drei Jahren und auch noch für das Schuljahr 2022/2023 eine vorübergehende Kapazitätssteigerung erzielt werden. Dazu wurden alle verfügbaren Raumreserven benutzt und zusätzliche Raummodule an der Leibnizschule aufgebaut, um den Schülerinnen und Schüler den Besuch des gymnasialen Bildungsgangs zu ermöglichen.
Eine weitere „Zusatzbelastung“ der bestehenden Gymnasien ist nicht mehr möglich.
Die durch den Bevölkerungswachstum erwarteten Schüleraufwächse im gymnasialen Bildungsgang sind ab dem Schuljahr 2023/24 nur durch die Errichtung des vierten Gymnasiums aufzufangen.
Auch das Staatliche Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main hält aus pädagogischen und schulorganisatorischen die Errichtung des neues Gymnasiums ab diesem Zeitpunkt für erforderlich und schließt die Angliederung an eines der drei bestehenden Gymnasien aus.
Deshalb ist es erforderlich während der Bauphase einen Interimsstandort einzurichten, um
a) die Unterbringung der Kinder zu ermöglichen, die den gymnasialen Bildungsgang wählen und
b) die bestehenden Gymnasien zu entlasten.
Im Rahmen einer weiteren Fortschreibung des SEPL zu den Gymnasien wird mittelfristig die Kapazität angepasst um z. B. auch die neue gymnasiale Oberstufe an der Edith-Stein-Schule noch zusätzlich abbilden zu können.
Bis zur Fertigstellung des neuen Standorts werden die Schülerinnen und Schüler interimsweise am Standort Goethestraße 10 – 12, 63067 Offenbach am Main unterrichtet.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.