Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0027Ausgegeben am 11.07.2022

Eing. Dat. 07.07.2022

 

 

 

 

Gießkannenwagen und Sitzgelegenheiten für die Offenbacher Friedhöfe

Antrag CDU vom 10.01.2022, 2021-26/DS-I(A)0216

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.01.2022,

2021-26/DS-I(A)0216/1

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.03.2022,
2021-26/DS-I(A)0216, 2021-26/DS-0216/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2022-218 (Dez. III, ESO) vom 06.07.2022

 

 

die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Anschaffung einer angemessenen Anzahl von

 

1.    Leih-Gießkannenwagen;

 

2.    Leih-Klappstühlen;

 

3.    zusätzlichen Parkbänken;

 

für die Offenbacher Friedhöfe umgesetzt werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob die Finanzierung über Sponsorenwerbung möglich ist.

 

 

Hierzu wird wie folgt berichtet:

 

Zu 1:

Der Gießkannenwagen ist vom Prinzip her eine Erleichterung für alle Bürger*innen die ein Grab pflegen wollen. Er hat eine einfache Handhabung und lässt sich durch die gummierten Reifen problemlos auch durch holpriges Gelände schieben.

 

Auf allen Offenbacher Friedhöfen befinden sich ca. 95 Wasserstellen mit jeweils einem Gießkannenständer für ca. 20 Gießkannen. Wird für jede der 95 Wasserstellen ein Gießkannenwagen vorgesehen, entstehen Anschaffungskosten in Höhe von ca. 33 TEUR einschließlich Pfandschlösser. Zusätzlich ist mit Kosten von 24 TEUR für die Errichtung der Entleihstation an der Wasserstelle, d.h. Asphaltieren und Errichtung eines Aluständers zum Anbringen des Pfandschlosses zu rechnen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten der Erstausstattung auf ca. 57 TEUR. Darüber hinaus sind Instandhaltungskosten der Gießkannenwagen zu berücksichtigen, über die keine Erfahrungswerte vorliegen.

 

Denkbar ist zunächst auch ein Pilot mit zwei Gießkannenwagen im Eingangsbereich des Neuen Friedhofs. Die Friedhofsverwaltung ist vor Ort und kann die Verwendung beobachten und einschätzen. Sollte ein Wagen mal nicht an die Station zurückgefahren werden, hat es die Friedhofsverwaltung einfacher, wenn der Pilot auf dem Neuen Friedhof stattfindet.

 

Es gilt zu bedenken, dass ein Pfand in Höhe von einem, zwei Euro oder einem Einkaufchip in einem sehr ungünstigen Verhältnis zur Wertigkeit des Gießkannenwagens steht und unlautere Begehrlichkeiten geweckt werden könnten.

 

Eine ablehnende Einschätzung zur Sponsorenwerbung auf Friedhöfen durch das LG Würzburg wird unter „Prüfung der Finanzierung durch Sponsorenwerbung“ ausgeführt. Somit kann unter Berücksichtigung des Resümees eine Umsetzung durch Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang der gewünschten Anzahl an Gießkannenwagen stattfinden.

 

Zu 2:

Auch hier ist es praktikabel einen Stuhl mit an das Grab zu nehmen, um dort länger zu verweilen.

 

Bei der Anschaffung der Stühle sollte auf Qualität geachtet werden, damit diese nicht beim ersten Draufsitzen kaputtgehen oder unter den Folgen der Witterung unbrauchbar werden.

 

Die Preise für einen hochwertigeren Klappstuhl für draußen belaufen sich auf ca. 35 €/Stück.

 

Bei einer Anschaffung von 5 Klappstühlen pro Friedhöfe belaufen sich die Kosten auf insgesamt 875 EUR. Die Kosten für die Stationserrichtung belaufen sich pro Friedhof auf ca. 500 EUR, gesamt auf 2.500 EUR. Gesamtanschaffungskosten inkl. Station ca. 3.375 EUR zzgl. ca. 100 EUR / Stuhl für das Pfandsystem.

 

Die Stationen für die Klappstühle würden am Haupteingang des jeweiligen Friedhofs eingerichtet werden, die Nutzungsberechtigten deren Gräber entgegengesetzt der Haupteingänge liegen hätten einen weiten Weg den Stuhl zu tragen. Da es keinerlei Transportmöglichkeiten für die Stühle gibt, ist ein ca. 5-10 Kilogramm schwerer Stuhl sehr beschwerlich zu transportieren.

 

Es gilt zu bedenken, dass ein Pfand in Höhe von einem, zwei Euro oder einem Einkaufchip in einem sehr ungünstigen Verhältnis zur Wertigkeit des Klappstuhls steht und unlautere Begehrlichkeiten geweckt werden könnten.

 

Eine ablehnende Einschätzung zur Sponsorenwerbung auf Friedhöfen durch das LG Würzburg wird unter „Prüfung der Finanzierung durch Sponsorenwerbung“ ausgeführt. Somit kann unter Berücksichtigung des Resümees eine Umsetzung durch Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang der gewünschten Anzahl an Klappstühlen stattfinden.

 

Eine Privatspende von Sitzgelegenheiten, bei Wunsch auch gerne mit persönlichem Namensschild, erscheint für einen Friedhof hingegen geeigneter als Firmensponsoring. Hierbei sind fest installierte Parkbänke aus Sicht der Friedhofsverwaltung gegenüber Klappstühlen vorzuziehen.

 

Zu 3:

Zusätzliche Parkbänke können unproblematisch durch Bereitstellung von Finanzmitteln im Umfang der gewünschten Anzahl installiert werden.

 

Prüfung der Finanzierung durch Sponsorenwerbung
Sponsoring und Werbung im Bereich der Friedhöfe wird aus Pietätsgründen grundsätzlich kritisch gesehen. Es ist ungeklärt, ob z.B. ein Sponsoring eines Steinmetzes und eines Bestattungsinstitutes als verträglich angesehen werden, ein Sponsoring eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalts oder eines Krematoriums eher nicht. Neben dieser grundsätzlichen Problematik hat sich in einem Verfahren das LG Würzburg mit der Thematik befasst und Werbung auf Friedhöfen für unzulässig erklärt.

 

Als unlauter hat das LG Würzburg (LG Würzburg, Urteil vom 02.03.2000, Az. 1 HKO 1839/99) auch Werbung auf Friedhofsgießkannen mit dem Text „Zur freundlichen Benutzung Bestattungen …“ angesehen. Eine erlaubte Eigentümerkennzeichnung rechtfertigt danach also keine Werbung. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Generell sollte aber mit derartigen (werblichen) Kennzeichnungen auf Friedhöfen zurückhaltend verfahren werden.

 

Resümee
Bei Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel ist einen zur Verfügung Stellung von Leih-Gießkannenwagen und Leih-Klappstühle grundsätzlich umsetzbar. Die Friedhofsverwaltung weißt hierbei darauf hin, dass ein erheblicher Mehraufwand für das Friedhofspersonal gesehen wird, wenn die Gießkannenwagen und auch die Klappstühle nicht mehr an die Stationen zurückgebracht werden. Zudem besteht die Sorge, dass sich zügig ein Schwund einstellt.

 

Zusätzliche Parkbänke stellt die Friedhofsverwaltung im gewünschten Umfang unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Budgets sehr gerne zügig auf.

 

Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.