Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

TOP 7
Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Scheffelplatz
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-203 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.06.2022,
2021-26/DS-I(A)0296

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.       Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Nr. 51 „Scheffelplatz“ auf der Grundlage der vom Amt für Planen und Bauen erstellten Planung und detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 132.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel stehen bei dem Produktkonto 13010100.0952005560, Investitionsnummer 1301010900601408, „Spielplatz Scheffelplatz (Nr. 51)", wie folgt zur Verfügung.


Haushaltsmittel 2021 und früher:                                                 10.000,00 €
Haushaltsmittel 2022:                                                                   110.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                                     12.000,00 €

Gesamt:                                                                                          132.000,00 €

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff.

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Städtebauförderprogramm „Wachstum und

Nachhaltige Erneuerung“ (ehem. „Zukunft

Stadtgrün“), Produktkonto 13010100.3641000060,

Investitionsnummer 1301010900601408,

„Sonderposten aus bedingt rückzahlbaren

Zuweisungen für Investitionen vom Land“:                                     88.000,00 €

         Kreditmarktmittel:                                                                            44.000,00 €
Gesamt:                                                                                          132.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 24.068,01 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre von 6.347,82 € um 8.097,39 € auf 14.445,21 €.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung