Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022

 

 

 

TOP 14
Bewässerungsbedingungen für den Offenbacher Baumbestand optimieren
Antrag CDU vom 05.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0303

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen, CDU und FDP vom 18.07.2022,

2021-26/DS-I(A)0303/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0303/1, 2021-26/DS-I(A)0303

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

 

1.  Wo in Offenbach im Zuge von zukünftigen Neugestaltungsmaßnahmen Baumbeete zum Rückhalt und zur Speicherung von Regenwasser nach dem Vorbild des neuen Baumbeetes am Marktplatz (Stockholmer Bauweise) installiert werden können.

 

2.  Wie die Bewässerung des übrigen Baumbestandes wasserverbrauchsoptimiert durchgeführt werden kann. Es soll -unter Berücksichtigung der Erfahrungen der ESO Stadtservice GmbH- insbesondere der stadtweite Einsatz von speziellen Bewässerungssäcken geprüft werden.

Die Vorteile und Voraussetzungen smarter Bewässerungslösungen sind in die Prüfung einzubeziehen.

 

3.  Wie weit das Vorhaben der Errichtung einer Zisterne im Schlosspark Rumpenheim umgesetzt wurde, wie effektiv die aktuelle Bewässerungspraxis dort ist und welche weiteren Bewässerungskonzepte es für den Schlosspark gibt.

 

4.  Ob -entsprechend der Initiative der Stadt Seligenstadt- für neugeborene Kinder mit Erstwohnsitz Offenbach ein Baum-Setzling für den Offenbacher Stadtwald gespendet werden kann. Ebenso ist die Ermöglichung von Baumspenden durch Privatpersonen, Firmen und Institutionen zu prüfen.

 

5.  Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Schutz der vorhandenen Bäume durch weitere Maßnahmen - insbesondere über größere Baumscheiben, Grünbeete, Unterpflanzungen und Abstandshalter sowie Regenwasserzufluss - gesichert und verbessert werden kann.

 

6.  Der Vorrang der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Baumschutzes vor heranrückender Beparkung, insbesondere auf nicht gekennzeichneten Flächen, ist zu beachten.

 

 

Die zwischenzeitlich mögliche und geplante Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wuchsbedingungen wird ausdrücklich begrüßt.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0303/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

5.     Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Schutz der vorhandenen Bäume durch weitere Maßnahmen - insbesondere über größere Baumscheiben, Grünbeete, Unterpflanzungen und Abstandshalter sowie Regenwasserzufluss - gesichert und verbessert werden kann.

 

6.   Der Vorrang der Sicherstellung und Weiterentwicklung des Baumschutzes vor heranrückender Beparkung, insbesondere auf nicht gekennzeichneten Flächen, ist zu beachten.

 

Die zwischenzeitliche mögliche und geplante Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wuchsbedingungen wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0303

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

 

1.   Wo in Offenbach im Zuge von zukünftigen Neugestaltungsmaßnahmen Baumbeete zum Rückhalt und zur Speicherung von Regenwasser nach dem Vorbild des neuen Baumbeetes am Marktplatz (Stockholmer Bauweise) installiert werden können.

 

2.   Wie die Bewässerung des übrigen Baumbestandes wasserverbrauchsoptimiert durchgeführt werden kann. Es soll -unter Berücksichtigung der Erfahrungen der ESO Stadtservice GmbH- insbesondere der stadtweite Einsatz von speziellen Bewässerungssäcken geprüft werden.

Die Vorteile und Voraussetzungen smarter Bewässerungslösungen sind in die Prüfung einzubeziehen.

 

3.   Wie weit das Vorhaben der Errichtung einer Zisterne im Schlosspark Rumpenheim umgesetzt wurde, wie effektiv die aktuelle Bewässerungspraxis dort ist und welche weiteren Bewässerungskonzepte es für den Schlosspark gibt.

 

4.   Ob -entsprechend der Initiative der Stadt Seligenstadt- für neugeborene Kinder mit Erstwohnsitz Offenbach ein Baum-Setzling für den Offenbacher Stadtwald gespendet werden kann. Ebenso ist die Ermöglichung von Baumspenden durch Privatpersonen, Firmen und Institutionen zu prüfen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung