Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juli 2022
TOP 17
Aktionsplan gegen Kinderarmut
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 06.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0306
Ergänzungsantrag CDU vom 20.07.2022, 2021-26/DS-I(A)0306/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0306
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. einen kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut in Offenbach zu erarbeiten.
2. Institutionen, Träger:innen und Verbänden, die sich der „Bekämpfung von Kinderarmut“ widmen sowie betroffene Bürger:innen in den Erarbeitungsprozess einzubinden.
3. die unterschiedlichen sozioökonomischen und –kulturellen Aspekte der Kinderarmut und auch die Frage, wie bereits bestehende Angebote angenommen bzw. weiterentwickelt werden können, bei der Befassung mit ineinandergreifenden Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien zu berücksichtigen.
4. Fördermöglichkeiten für die Erarbeitung, Durchführung und Finanzierung des Aktionsplans, etwa durch Programme der EU, des Bundes- oder Landes, sowie ggf. die Einbindung in universitäre oder sonstige Forschungsprogramme zu prüfen.
5. zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem resultierenden kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut auf die Stadt Offenbach zukommen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0306/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Antrag 2021-26/DS-I(A)0306 wird wie nachstehend ergänzt:
„6. Den Ausschuss für Soziales und Integration in die Beratung und Erarbeitung des Aktionsplanes miteinzubeziehen.“
2021-26/DS-I(A)0306
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. einen kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut in Offenbach zu erarbeiten.
2. Institutionen, Träger:innen und Verbänden, die sich der „Bekämpfung von Kinderarmut“ widmen sowie betroffene Bürger:innen in den Erarbeitungsprozess einzubinden.
3. die unterschiedlichen sozioökonomischen und –kulturellen Aspekte der Kinderarmut und auch die Frage, wie bereits bestehende Angebote angenommen bzw. weiterentwickelt werden können, bei der Befassung mit ineinandergreifenden Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien zu berücksichtigen.
4. Fördermöglichkeiten für die Erarbeitung, Durchführung und Finanzierung des Aktionsplans, etwa durch Programme der EU, des Bundes- oder Landes, sowie ggf. die Einbindung in universitäre oder sonstige Forschungsprogramme zu prüfen.
5. zu prüfen und zu berichten, welche Kosten bei der Umsetzung von Maßnahmen aus dem resultierenden kommunalen Aktionsplan gegen Kinderarmut auf die Stadt Offenbach zukommen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung