Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0029Ausgegeben am 01.08.2022

Eing. Dat. 21.07.2022

 

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0244

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2022-240 (Dez. II und IV, Amt 35 und 60) vom 20.07.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.08.2017 * folgenden Beschluss gefasst:

 

2016-21/DS-I(A)0244

 

„ (…)

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2. Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3. Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4. Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten. (…)

 

* redaktionell geändert

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

2020 lief die Bindung für 106 Wohnungen aus

2021 lief die Bindung für 236 Wohnungen aus. 2022 wird die Bindung für voraussichtlich 273 Wohnungen auslaufen.

 

 

Der Endstand an geförderten Wohnungen betrug jeweils zum Jahresende:

 

Im Jahr 2020: 3743

Im Jahr 2021: 3643.

 

Fragen 2, 3 und 4:

Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

 

Die Wohnbauförderung steht in Kontakt mit den in Offenbach tätigen Wohnungsbau-gesellschaften. Über Förderprogramme wird dort regelmäßig informiert und für eine Anmeldung geworben.

 

2020 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 528.840,58 Euro erzielt.

 

2021 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 510.636,36 Euro

Euro erzielt.

 

Für das Jahr 2022 sind erneut Einnahmen in einer Größenordnung von ca. 450.00,00 bis 470.000,00 Euro zu erwarten.

 

Folgende Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum aufgrund der nachfolgend benannten Förderprogramme getroffen:

 

Offenbacher Richtlinie:

Der Einsatz der Offenbacher Richtlinie, die genau wie die Landesrichtlinie den Erwerb von Belegungsrechten zum Ziel hat, zieht einen 100-prozentigen Verzicht auf die Landesfördermittel nach sich. Durch eine Erhöhung des freiwilligen kommunalen Anteils, aus der Fehlbelegungsabgabe gespeist, wird ein Anreiz in gleicher Höhe für den selben Förderbetrag erreicht.

 

Beispielrechnung für den Fördermitteleinsatz z. B. Ankauf bei auslaufender Bindung:

 

Im Landesprogramm sind dies 2,50 €/m² plus z. B. 1,50 €/m² freiwillige Erhöhung aus Fehlbelegungsabgabemitteln.

 

Bei der Offenbacher Richtlinie entspräche dies 4,00 €/m² freiwillige Förderung aus Fehlbelegungsabgabemitteln).

 

Die Höhe der freiwilligen Förderung ist bei beiden Varianten durch die Vermeidung von Fehlförderung durch die Mietspiegelhöhe begrenzt.

 

Belegrechte:

Der Ankauf von Belegrechten konnte bei allen Wohnungen, welche zuvor eine Förderung hinsichtlich einer Modernisierung hatten, mit dem Landesprogramm erreicht werden.

 

Landesförderprogramm zum Erwerb von Belegungsrechten:

 

Für 2021 bis 2023 wurden von der GBO mehrere Kontingente angemeldet.

Für den Ankauf wurden 897.120 € aus dem kommunalen Anteil vom Land übernommen Die eingesparten Mittel müssen zweckgebunden eingesetzt werden.

 

Kontingent 2020-2021 Teil a (Anmeldung freier Wohnungen)

1.650 m² entspr. ca. 30 Wohnungen

Kontingente 2020-2023 Teil b (Erneuerung auslaufender Bindungen)

211 Wohnungen

 

 

Soziale Mietwohnraumförderung - Neubau von Mietwohnungen für geringe und mittlere Einkommen:

2021 konnten keine Neubauvorhaben gefördert werden. Der Baufortschritt der angekündigten Bauvorhaben verzögerte sich. Hier werden Anmeldungen für 2022 oder darüber hinaus erwartet. Die folgenden Vorhaben wurden 2022 zur Förderung angemeldet oder stehen kurz vor der Anmeldung. 

 

Mainzer Ring 101 und 103:

Hier wurden aktuell drei Anträge auf öffentliche Förderungen im Programmteil geringe Einkommen für vier Eigentumswohnungen eingereicht.

Weitere Anträge für zwei Wohnungen folgen in Kürze. Mit dem Bezug ist Ende 2022 zu rechnen.

Goethering 14 (ehemals KWU):

Hier sollen in Kürze 25 Wohnungen zur Förderung im Programmteil mittlere Einkommen eingereicht werden. Wegen nicht gesicherter Finanzierungen wurde das Bauvorhaben wiederholt verschoben. Mit dem Bezug wird nicht vor 2024 gerechnet.

 

Für 2022/23 werden mit Anmeldungen für annähernd 100 Wohnungen im Liebig Quartier und ca. zehn Wohnungen der GBO gerechnet. In den folgenden Jahren sind dies rd. 60 Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Güter-Bahnhofs.

 

Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe:

Die Mittel aus der Fehlbelegungsabgabe wurden bisher ausschließlich für die erforderliche kommunale Beteiligung an den Förderprogrammen zum Bau neuer Wohnungen bzw. zum Ankauf von Belegungsbindungen eingesetzt.

Mit Beitritt der Stadt zum Großen Frankfurter Bogen (GFB) werden diese erforderlichen Beteiligungen vom Land übernommen. Die Mittel können somit zweckgebunden z. B. für die Verbesserung des Wohnumfelds oder für die erhöhte Förderung von Wohnungen für bestimmte Gruppen (z. B. große oder barrierefreie Wohnungen) oder für längere Bindungszeiten eingesetzt werden.

 

Soziale Mietwohnraumförderung - Neubau von Mietwohnraum für studentische Haushalte:

Mit dem Landesprogramm soll die Wohnraumversorgung von Studierenden in Hessen verbessert werden. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes einer Mietpreis- und Belegungsbindung.

 

2021 wurden keine Bauvorhaben für studentische Haushalte realisiert.

 

Landesförderprogramme im öffentlich geförderten Wohneigentumsmarkt, selbstgenutztes Wohneigentum für Neubau und Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen):

Mit dem Landesprogramm wird die Wohneigentumsbildung mit bis zu zwei Wohnungen für Familien im selbstgenutzten Wohnraum und gemeinschaftlichen Wohnen gefördert. Nachrangig können auch Paare ohne Kinder berücksichtigt werden. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

 

2021 wurden drei Familien beim Erwerb von einem Neubauvorhaben und beim Erwerb von zwei Bestandsimmobilien gefördert.

 

Trotz regelmäßiger Anfragen kann das Förderprogramm nur in wenigen Fällen vermittelt werden. I. R. sind die berechtigten Haushalte nicht in der Lage, den vom Fördergeber geforderten Eigenanteil von 15 % aufzubringen. Dieser Eigenanteil ist in Offenbach, bedingt durch die aufgerufenen Immobilienpreise, für die meisten Interessenten nicht leistbar.

 

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum:

Gefördert werden der Umbau von Bad/WC, Küche und Einzelmaßnahmen sowie der Einbau von Lift- und Aufzugsanlagen.

 

2021 wurden sechs Haushalte mit ebenso vielen Maßnahmen unterstützt.