Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach in ihrer Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3a wird neu eingefügt
(1) Im öffentlichen Teil der Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind Film –und Tonaufnahmen im Auftrag der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Übertragung in Echtzeit im Internet (Live-Streaming) zulässig. Die Stadt Offenbach kann sich hierzu lizensierter Medien bedienen.
(2) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Übertragung ihres Wortbeitrages im Internet ablehnen, haben dies der / dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall werden Aufzeichnungen und Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen.
(3) Film-, Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal (außerhalb des Live-Streamings) durch Medienvertreter sind von der /dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung zu genehmigen. Das Fotografieren und Filmen durch Private ist grundsätzlich verboten.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Offenbach tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.