Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0330/1Ausgegeben am 14.09.2022
Eing. Dat. 14.09.2022
Parkplätze für Carsharing
Änderungsantrag CDU vom 14.09.2022
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0330 wird wie nachstehend geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Identifizierung geeigneter Standorte für Carsharing-Parkplätze und deren Vergabe an Carsharing-Betreiber zu erstellen. Die Carsharing Parkplätze sollten dabei über alle Stadtteile verteilt und mit dem Offenbacher ÖPNV-Angebot erreichbar sein. Die maximale Anzahl der Carsharing-Parkplätze beträgt 70.
2. Sowohl stationäre als auch nicht-stationäre Carsharing-Modelle müssen für die Stadt Offenbach mindestens kostenneutral sein. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sowie mögliche Einnahmeausfälle bei bewirtschafteten Parkplätzen sind in dem Konzept darzustellen und abzuwägen.
3. Die Einschätzung der Verkehrskommission zum Carsharing-Konzept ist diesem anzufügen.
4. Das Carsharing-Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, bevor die Vergabe an Carsharing-Betreiber erfolgt.
5. Mit der Annahme dieses Antrags wird der Stadtverordnetenbeschluss
2016-21/DS-I(A)0867 „Parkplätze für CarSharing“ abgelöst.
Begründung:
Die Vergabe von Carsharing-Parkplätzen an Carsharing-Betreiber ist ein Baustein zur Ermöglichung verschiedener Mobilitätsformen für die Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig stellt diese Vergabe einen Eingriff sowohl in den Straßenraum der Stadt Offenbach als auch in den Carsharing-Markt dar.
Um einen Interessenausgleich aller Beteiligten bestmöglich zu wahren, sind in einem Konzept Vergabe-Modelle darzustellen und entsprechende Wirkungsfaktoren zu ermitteln und abzuwägen. Ebenso ist eine Kalkulation von möglichen Einnahmeausfällen der Stadt Offenbach bei bewirtschafteten Parkplätzen in der Gegenüberstellung zu der Erhebung von Sondernutzungsgebühren darzustellen.
Die Einschätzung der Verkehrskommission sowie die Ergebnisse und Empfehlungen des Konzeptes bilden die Basis für die Entscheidung über die finale Vergabe der Carsharing-Parkplätze durch die Stadtverordnetenversammlung.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.