Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0354Ausgegeben am 22.09.2022

Eing. Dat. 15.09.2022

 

 

 

Grundstücksübertragung auf die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-301 (Dez. I, Amt 80) vom 14.09.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt das Grundstück Senefelderstraße 166 sowie eine Teilfläche aus dem Grundstück Bismarckstraße 118 in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert für das Grundstück Senefelderstraße 166 (Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/18 = 1.402 m²) beträgt 1.415.274,63 EUR. Für die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 400-500 m² aus dem Grundstück Bismarckstraße (Gemarkung Offenbach Flur 1 Nr. 519 = 1.155 m²) erfolgt die Einlage zu einem Wert, der erst nach endgültiger Festlegung des künftigen Nutzungskonzepts und der Flächengröße ermittelt werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit hierüber informiert.

 

2.     Die Abwicklung der noch zu ermittelnden Werte gem. Nr. 1 erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Die Buchwerte der Grundstücke gehen von den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 ab und werden der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Grundstücke wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Die Übertragung erfolgt mit Wirkung ab 01.10.2022. Hinsichtlich der Senefelderstraße 166 wird der bestehende Treuhandverwaltungsvertrag rückwirkend ab 01.01.2022 um dieses Objekt ergänzt.

4.     Für den Fall einer Veräußerung eines der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat im Jahr 2021 durch Ausübung des Vorkaufsrechts (Magistratsvorlage 2021-304) das Grundstück Senefelderstraße 166 erworben, um eine Erweiterung der Büroflächen für den Standort Stadtwerke (GBM, SOH und/oder OPG) sowie den Standort GBO zu ermöglichen. Im Beschluss war bereits aufgeführt, dass das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt in die Kapitalrücklage der GBO eingelegt werden soll.

 

Der mit der GBO bestehende Treuhandverwaltungsvertrag wird rückwirkend zum 01.01.2022 bis zur Übergabe um das Gebäude Senefelderstraße 166 erweitert.

 

Das Grundstück Bismarckstraße 118 wurde im Jahr 2018 von der DB Netz AG erworben (Magistratsvorlage 2018-325), um gemäß Städtebauförderprogramm den Bereich nördlich des Fußgängertunnels zwischen Groß-Hasenbach-Straße und Senefelderstraße aufzuwerten. Der Abbruch des ehemaligen Betriebsgebäudes der Bahn ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms HEGISS II -südliche Innenstadt / Senefelderquartier- wurde von Amt 60 ein freiraumplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb für das Teilprojekt A.19 an der Bismarckstraße durchgeführt. Auf der östlichen Fläche des Grundstücks soll eine Wohnbebauung realisiert werden mit dem Ziel, konstengünstigen Wohnraum im Rahmen eines gemeinschaftlichen Wohnkonzeptes zu schaffen. Zu diesem Wettbewerb sowie zur Schadstoffsanierung des historischen Stellwerks liegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 (Magistratsvorlage 2021-039) sowie vom 19.05.2022 (Magistratsvorlage 2022-159) vor.

 

Die Einlage des Grundstücks Bismarckstraße ist mit dem Amt für Planen und Bauen abgestimmt. Da der GBO bereits jetzt enorme Planungskosten entstehen, soll die Einlage in die Kapitalrücklage mit diesem Beschluss abgesichert werden. Eine Wertermittlung der zu übertragenden Fläche wird erst möglich sein, wenn weitere Details des künftigen Konzepts, insbesondere die Frage hinsichtlich der künftigen Nutzung des historischen Stellwerks geklärt sind. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob die Fläche des Stellwerks ebenfalls an die GBO übertragen wird.

 

Politisches Ziel der Stadt Offenbach am Main ist es, dass Wohnen in Offenbach „bezahlbar“ bleibt. Als „bezahlbar“ wird dabei die in der Fachwelt gängige Definition angenommen, dass ein Haushalt nicht mehr als rund 30 % seines verfügbaren Nettoeinkommens für Wohnen aufwenden muss.

 

Um Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen, ist die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main als Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Offenbach am Main das Instrument der Stadt, um dieses Ziel zu verwirklichen.

Anlagen:

2 Lagepläne

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.