Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 5
Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" 
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-259 (Dez. II, III und IV, Amt 60, 82 und ESO) vom 03.08.2022, 2021-26/DS-I(A)0326

Änderungsantrag CDU vom 14.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0326/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0326

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ (vgl. Anlage 1 sowie Maßnahmenlisten A - E), welche als Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Offenbach a. M. in den kommenden Jahren dient, wird zugestimmt.

 

2.  Vorbehaltlich der Aufnahme und Beschlussfassung im Stellenplan 2023 wird zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gem. 4.2 der Vereinbarung eine zusätzliche Stelle „Verkehrsplaner:in“ mit Schwerpunkt Radverkehr geschaffen.

 

3.  Zur Finanzierung werden städtische Eigenmittel in Höhe von jährlich 600.000 € für die Jahre 2023 bis 2027 benötigt, in Summe 3.000.000 €.

 

Hierfür stehen 600.000 € in 2023 auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209 „Radverkehrskonzept – KIPB“ von Amt 60 zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 aufgrund der Reorganisation Amt 60/Amt 82 auf das Produktkonto 12010100.0952000082 mit der Investitionsnummer 1201010900602203 umgegliedert.

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen für 2024 bis 2027 (jeweils 600.000 € p.a.) erfolgen seitens Amt 82 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 und vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsplanung 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0326/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0326 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ (vgl. Anlage 1 sowie Maßnahmenlisten), die von der Initiative Radentscheid, Magistrat und Verwaltung formuliert wurde, wird der Verkehrskommission der Stadt Offenbach vorgestellt.

 

2. Nach Prüfung und Diskussion der Vorlage gibt die Verkehrskommission eine Empfehlung zu der Vereinbarung, den Maßnahmenlisten und möglichen Änderungsvorschlägen ab.

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Vereinbarung enthaltenen Einzelmaßnahmen auf die Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Befragung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaftstreibenden zum Verkehrsentwicklungsplan 2035 hin zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

4. Auf Basis der Punkte 1. bis 3. wird die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0326 erneut der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0326

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Der Vereinbarung „Für eine fahrradfreundliche Stadt Offenbach am Main“ (vgl. Anlage 1 sowie Maßnahmenlisten A - E), welche als Grundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Offenbach a. M. in den kommenden Jahren dient, wird zugestimmt.

 

2.   Vorbehaltlich der Aufnahme und Beschlussfassung im Stellenplan 2023 wird zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gem. 4.2 der Vereinbarung eine zusätzliche Stelle „Verkehrsplaner:in“ mit Schwerpunkt Radverkehr geschaffen.

 

3.   Zur Finanzierung werden städtische Eigenmittel in Höhe von jährlich 600.000 € für die Jahre 2023 bis 2027 benötigt, in Summe 3.000.000 €.

 

Hierfür stehen 600.000 € in 2023 auf dem Produktkonto 12010100.0952003660, Investitionsnummer 1201010900601209 „Radverkehrskonzept – KIPB“ von Amt 60 zur Verfügung. Diese Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 aufgrund der Reorganisation Amt 60/Amt 82 auf das Produktkonto 12010100.0952000082 mit der Investitionsnummer 1201010900602203 umgegliedert.

 

Die erforderlichen Mittelanpassungen für 2024 bis 2027 (jeweils 600.000 € p.a.) erfolgen seitens Amt 82 im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 und vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsplanung 2023 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung