Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 6
Gestaltungssatzung für den Ortskern Bürgel
hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-298 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 31.08.2022,
2021-26/DS-I(A)0347

Änderungsantrag CDU vom 12.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0347/1

Ergänzungsantrag CDU vom 12.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0347/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0347

 

Protokollnotiz:

Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber gibt bekannt, dass die Anlage 1 heute von Seiten der Verwaltung neu zur Verfügung gestellt und die Maßstableiste ausgebessert wurde. Alle Stadtverordneten haben diese Anlage noch heute per E-Mail erhalten. Der Beschluss wird unter Kenntnis dieses Austausches gefasst.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Bekanntgabe des Austausches der Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

2.     Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Nachrichtlich: Die Abstimmung betrifft nur die Ziffer 1, da es sich bei Ziffer 2 um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0347/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0347 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

3.     Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber (Anlage 3) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) §91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

4.     Die der Gestaltungssatzung für den Ortskern Bieber beigefügte Begründung (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

 

5.     Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung für den Ortskern Rumpenheim (Anlage 5) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) §91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

6.     Die der Gestaltungssatzung für den Ortskern Rumpenheim beigefügte Begründung (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0347/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0347 wird wie nachstehend geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.     Der Satzungsentwurf (Anlage 1) wird bei §5 und §6 gemäß Anlage 1 geändert. (Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet.)

Die falsche Maßstabsleiste im Übersichtsplan mit der Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist zu korrigieren.

 

2.     Die Satzungsbegründung (Anlage 2) wird bei 2.2; 3.4; 3.6 und 4.3 gemäß Anlage 2 geändert. (Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet.)

 

 

2021-26/DS-I(A)0347

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Bekanntgabe des Austausches der Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Dem Entwurf für eine Gestaltungssatzung (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Entwurf wird gemäß der Hessischen Bauordnung (HBO) § 91 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 als Satzung beschlossen.

 

2.      Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung