Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 13
Grundstücksverkauf Auf der Rosenhöhe 66, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-270 (Dez. I, Amt 80) vom 17.08.2022,
2021-26/DS-I(A)0327

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und FREIE WÄHLER wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach veräußert an den in der Anlage genannten Käufer eine Teilfläche von rd. 430 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 12 Nr. 30/23 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 137.471,00 EUR (319,70 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie die Vermessungskosten werden von dem Käufer getragen.

 

4.     Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren das auf dem Grundstück Nr. 30/8 befindliche Gebäude zu erweitern und umzubauen. Es soll dort wieder ein Gastronomiebetrieb entstehen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.

5.     Der Käufer verpflichtet sich weiterhin - in enger Abstimmung mit dem Amt für Kultur- und Sportmanagement - die vorhandenen Ballfangzäune auf dem angrenzenden Sportgelände vor Beginn der Baumaßnahme zu versetzen bzw. neue Ballfangzäune zu errichten.

 

6.     Zur Sicherung der auf der Teilfläche befindlichen Anlagen des ESO (Kanal) und der ENO (Fernwärme) werden jeweils beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen.

 

7.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten des Käufers.

8.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

9.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

Der Käufer ist berechtigt, sich durch Probebohrungen - auf eigene Haftung, Risiko und Kosten - Klarheit über die Untergrundverhältnisse zu verschaffen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung