Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 14
Hinweise der Klimafunktions- und Planungshinweiskarten als Grundlage für die städtische Planung, hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-274 (Dez. II, Amt 33) vom 17.08.2022,
2021-26/DS-I(A)0328

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Klimafunktions- und Planungshinweiskarten mit Dokumentation werden zur Kenntnis genommen. *

 

  1. Es wird zugestimmt, dass die Ergebnisse und Hinweise, die die Klimafunktions- und Planungshinweiskarten geben, wichtige Bestandteile der Planung und Durchführung von Projekten der Stadtentwicklung und des Städtebaus sind. Sie sind hierbei in den Planungsprozess einzubeziehen, um die Auswirkungen des Klimawandels in Offenbach in Grenzen zu halten und Bürgerinnen und Bürger zu schützen. In der räumlichen Planung soll gemäß § 1a Abs. 5 Baugesetzbuch „den Erfordernissen des Klimaschutzes […] Rechnung getragen werden. [Dieser] Grundsatz […] ist in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.“

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die öffentliche Auslage (Klimafunktions- und Planungshinweiskarten mit Dokumentation) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung