Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022

 

 

 

 

 

TOP 16
Parkplätze für Carsharing
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 26.08.2022, 2021-26/DS-I(A)0330

Änderungsantrag CDU vom 14.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0330/1

Ergänzungsantrag FREIE WÄHLER vom 14.09.2022, 2021-26/DS-I(A)0330/2

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0330

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt geeignete Standorte für Carsharing-Parplätze zu listen und diese für Betreiber auszuschreiben. Die Plätze sollten dabei über alle Stadtteile so verteilt sein, dass sie sich in Laufnähe zu möglichst vielen Wohnungen befinden und mit dem Offenbacher ÖPNV Angebot erreichbar sind.

 

2.    Im Rahmen der Ausweitung des Carsharing-Angebots wird der Magistrat beauftragt darauf zu achten, dass auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten, insbesondere Elektrofahrzeuge inklusive der nötigen Ladeinfrastruktur, von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

 

3.    Mit der Annahme dieser Vorlage wird der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0867 „Parkplätze für CarSharing“ abgelöst.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main (Parkgebührenordnung) in § 3 (Ausnahmen) so zu ändern, dass Fahrzeuge von nicht-stationär arbeitenden Anbietern, in bewirtschafteten Parkplatzflächen abgestellt („zurückgegeben“) werden können.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0330/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0330 wird wie nachstehend geändert:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zur Identifizierung geeigneter Standorte für Carsharing-Parkplätze und deren Vergabe an Carsharing-Betreiber zu erstellen. Die Carsharing Parkplätze sollten dabei über alle Stadtteile verteilt und mit dem Offenbacher ÖPNV-Angebot erreichbar sein. Die maximale Anzahl der Carsharing-Parkplätze beträgt 70.

 

2. Sowohl stationäre als auch nicht-stationäre Carsharing-Modelle müssen für die Stadt Offenbach mindestens kostenneutral sein. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sowie mögliche Einnahmeausfälle bei bewirtschafteten Parkplätzen sind in dem Konzept darzustellen und abzuwägen.

 

3. Die Einschätzung der Verkehrskommission zum Carsharing-Konzept ist diesem anzufügen.

 

4. Das Carsharing-Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, bevor die Vergabe an Carsharing-Betreiber erfolgt.

 

5. Mit der Annahme dieses Antrags wird der Stadtverordnetenbeschluss

2016-21/DS-I(A)0867 „Parkplätze für CarSharing“ abgelöst.

 

 

2021-26/DS-I(A)0330/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0330 wird wie nachstehend ergänzt:

 

5. Um Vorschläge für Standorte aus der Offenbacher Bevölkerung zu erhalten, soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden.

 

6. Die Verkehrskommission ist bei der Beschlussumsetzung einzubeziehen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0330

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt geeignete Standorte für Carsharing-Parplätze zu listen und diese für Betreiber auszuschreiben. Die Plätze sollten dabei über alle Stadtteile so verteilt sein, dass sie sich in Laufnähe zu möglichst vielen Wohnungen befinden und mit dem Offenbacher ÖPNV Angebot erreichbar sind.

 

2.     Im Rahmen der Ausweitung des Carsharing-Angebots wird der Magistrat beauftragt darauf zu achten, dass auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten, insbesondere Elektrofahrzeuge inklusive der nötigen Ladeinfrastruktur, von den Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

 

3.     Mit der Annahme dieser Vorlage wird der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0867 „Parkplätze für CarSharing“ abgelöst.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, die Gebührenordnung für die Benutzung von Parkscheinautomaten und Parkuhren der Stadt Offenbach am Main (Parkgebührenordnung) in § 3 (Ausnahmen) so zu ändern, dass Fahrzeuge von nicht-stationär arbeitenden Anbietern, in bewirtschafteten Parkplatzflächen abgestellt („zurückgegeben“) werden können.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.09.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung