Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2022
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Live-Streaming - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 31.08.2022, 2021-26/DS-I(A)0334
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach wird wie folgt ergänzt:
§ 15 a
Film- und Tonaufnahmen / Live-Streaming
(1) Im öffentlichen Teil der Plenarsitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind Film –und Tonaufnahmen im Auftrag der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Übertragung in Echtzeit im Internet (Live-Streaming) zulässig. Die Stadt Offenbach kann sich hierzu lizensierter Medien bedienen.
(2) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Übertragung ihres Wortbeitrages im Internet ablehnen, haben dies der / dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall werden Aufzeichnungen und Redebeiträge der oder des Widersprechenden nicht übertragen.
(3) Film-, Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal (außerhalb des Live-Streamings) durch Medienvertreter sind von der /dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung zu genehmigen. Das Fotografieren und Filmen durch Private ist grundsätzlich verboten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.09.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung