Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0355Ausgegeben am 28.09.2022
Eing. Dat. 28.09.2022
Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Fußgängerzone
Antrag CDU vom 28.09.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
ein Konzept für mehr Sicherheit für Fußgänger in der Fußgängerzone zu erarbeiten und dieses binnen 4 Monaten der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Offenbacher Fußgängerzone darf von Lieferfahrzeugen, vom Radverkehr und von Anwohnern, die auf ihrem Grundstück Stellplätze haben, befahren werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese scheinen den Verkehrsteilnehmern jedoch nicht hinreichend gegenwärtig zu sein oder aber sie nehmen im bloßen Eigeninteresse die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Fälle dafür finden sich hierfür leider täglich. Lieferverkehr, Anwohner und der Radverkehr halten sich allzu oft nicht an die geltenden Verkehrsregeln.
Nach Zeichen 242.1 (Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) gilt grundsätzlich, dass anderer als Fußgängerverkehr die Fußgängerzone nicht benutzen darf. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung der Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, so wie in der Offenbacher Fußgängerzone in der Innenstadt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Angesichts der Tatsache, dass es immer häufiger zu Beschwerden von den Bürgerinnen und Bürgern kommt, erscheint es erforderlich, die Verkehrsregelung insoweit restriktiver durchzusetzen, als dies bisher der Fall ist. Ein erhebliches Gefahrenpotential geht insbesondere von Zweiradfahren aus, die in der Fußgängerzone nahezu lautlos, aber oft zu schnell unterwegs sind. Hierdurch besteht ein erhebliches Gefährdungspotential, insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen, die häufig nicht so schnell reagieren können, um auszuweichen. Daher sollte den Verkehrsteilnehmern, die sich an die vorgegebenen Regeln nicht halten, präventiv, aber auch repressiv begegnet werden.
Denkbar sind etwa deutliche Hinweise am Beginn der Fußgängerzone mit Bannern oder auf die Verkehrsfläche aufgezeichnet, Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und Rücksicht auf die bevorrechtigten Fußgänger zu nehmen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club e. V. hat sich dem Thema „Konflikte auf Gehwegen und Fußgängerzonen“ angenommen und wirbt etwa auf seiner Homepage um gegenseitige Rücksichtnahme.
https://www.adfc.de/artikel/konflikte-auf-gehwegen-und-in-fussgaengerzonen
Möglich wären auch Aktionstage in der Fußgängerzone, anlässlich derer betroffene Verkehrsteilnehmer unmittelbar angesprochen und auf die geltenden Regelungen hingewiesen werden.
Selbstverständlich sind letztlich auch repressive Maßnahmen denkbar im Hinblick auf unberechtigtes Einfahren in die Fußgängerzone, unzulässiges Parken und vor allem bei Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit durch den Fahrverkehr jeglicher Art. Für die neugegründete Fahrradstaffel der Offenbacher Stadtpolizei gewiss eine geeignete und vielversprechende Einsatzmöglichkeit.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.