Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0358Ausgegeben am 29.09.2022

Eing. Dat. 29.09.2022

 

 

 

Taxentarif über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Stadtgebiet Offenbach/Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-319 (Dez. IV, Amt 32) vom 28.09.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr von Taxen vom 31.12.2019 wird aufgehoben.

 

2.    Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen (Taxentarif) im Stadtgebiet Offenbach/Main gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Ziffer 2 der Hessischen Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PBefG vom 10.10.1997 wird erlassen (Anlage 1).

 

 

Begründung:

 

Im April dieses Jahres beantragte die Taxi Union Offenbach e.V. im Einvernehmen mit der Taxi-Funk Offenbach eG eine Änderung des Taxentarifs. Sie begründet den Antrag insbesondere mit der steigenden Inflation, den deutlich höheren Kosten für Kraftstoffe und den steigenden Personalkosten, die in Folge der Mindestlohnerhöhung zu tragen sind.

Darüber hinaus sei bei den weiteren Beschaffungskosten wie den allgemeinen Fixkosten, hierzu zählen die Beiträge für die Kfz-Versicherungen, Ersatzteile sowie Fahrzeugpreise, eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen.

 

Mit der Anhebung des Tarifs wird die allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die beteiligten Institutionen (IHK, Landesverband Hessen für das Personenbeförderungsgewerbe e.V.) keine Bedenken gegen die Anhebung des Taxentarifs geäußert.

Die Änderung hat keine finanzielle Auswirkung für die Stadt Offenbach/Main.   

Die Tarife bewegen sich im Vergleich zu anderen hessischen Städten und Gemeinden im Mittel.

Anlagen:

Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen

Anlage 2: Gegenüberstellung der alten und neuen Taxentarife

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.