Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0366Ausgegeben am 05.10.2022

Eing. Dat. 05.10.2022

 

 

 

 

 

Hundefreilaufflächen in Offenbach umsetzen

Antrag FREIE WÄHLER vom 04.10.2022

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufgrund des Beschlusses vom 19.12.2019 (2016-21/DS-I(A)0706) wurden von der Verwaltung diverse Flächen zur Umwandlung in Hundefreilaufflächen vorgeschlagen.

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, "Fläche 1" (Gemarkung Bürgel, Flur 3, Flurstücke 273/2, 274/4, Größe ca. 3.460qm) in eine Hundefreilauffläche gemäß Beschluss und Bericht (2016-21/DS-I(A)0706) umzuwandeln.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt, "Fläche 2" (Gemarkung Bürgel, Flur 5, Flurstücke 72,73, Größe ca. 2.480qm) in eine Hundefreilauffläche gemäß Beschluss und Bericht (2016-21/DS-I(A)0706) umzuwandeln.

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, "Fläche 3" (Gemarkung Offenbach, Flur 13, Flurstück 373 (teilweise), Größe ca. 1.150qm) in eine Hundefreilauffläche gemäß Beschluss und Bericht (2016-21/DS-I(A)0706) umzuwandeln.

 

4. Der Magistrat wird beauftragt, "Fläche 4" Fläche nördlich des Wetterparks (Gemarkung Offenbach, Flur 19, Flurstück 182/2 und 184, Größe ca. 5.100qm) in eine Hundefreilauffläche gemäß Beschluss und Bericht (2016-21/DS-I(A)0706) umzuwandeln.

 

5. Der Magistrat wird beauftragt, "Fläche 5" Bieber Süd, Schlossmühlstraße (Gemarkung Bieber, Flur 22, Flurstücke 44, 45 (teilweise), Größe ca. 2.000qm) in eine Hundefreilauffläche gemäß Beschluss und Bericht (2016-21/DS-I(A)0706) umzuwandeln.

 

 

Begründung:

 

Offenbacher BürgerInnen halten 4.073 steuerlich erfasste Hunde als Haustiere (Stand 2018, plus 100 zu 2017). Um den Wildbestand zu schützen, wurde im November 2019 eine Satzungsänderung zur Leinenpflicht im gesamten Offenbacher Waldgebiet beschlossen.

 

Um Offenbacher Hundehaltern auch weiterhin zu ermöglichen, ihren Hunden Freilauf zu gewähren, sollen alternativ eingezäunte Bereiche in Wäldern und/oder auf Wiesen angelegt werden, so wie es in vielen anderen Kommunen (z.B. in Alzenau) bereits üblich ist. In diesen definierten Gebieten können sich Hunde frei bewegen und so zu dem benötigten Auslauf kommen.

 

Auch unabhängig davon ob die Satzungsänderung zur Leinenpflicht bereits in Arbeit ist und/oder Gültigkeit besitzt, ist mit der Umsetzung der Hundefreilaufflächen bereits jetzt zu beginnen, damit kein Zeitraum entsteht, in dem es für Hundehalter keine Möglichkeit mehr gibt ihre Hunde ohne Leine laufen zu lassen.

Diese Argumentation wurde von Stadtrat Paul Gerhard Weiß in einer Magistratsantwort (2022-262) gestützt.

Auf die Frage "Welche Flächen mit qm Angabe und Markierung in der grafischen Darstellung des Stadtwaldes, sind nach Umsetzung der Satzung vom Leinenzwang betroffen?" wurde geantwortet:

"Nachrichtlich von Amt 33:

Die Aufstellung einer Satzung zum Leinenzwang im Offenbacher Stadtwald wurde derzeit zurückgestellt, da die Umsetzung der Hundeauslaufflächen erst erfolgen sollte, bevor eine Leinenpflicht eingeführt wird."

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.