Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0373Ausgegeben am 06.10.2022

Eing. Dat. 06.10.2022

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Instandsetzung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ Offenbach, Mühlheimer Straße, zur Erhaltung der derzeitigen Funktion

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-329 (Dez. III, ESO EB) vom 05.10.2022

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Trauerhalle „Neuer Friedhof“, Offenbach, Mühlheimer Straße, wird barrierefrei zur Erhaltung der derzeitigen Funktion instandgesetzt. Der Bereich des Krematoriums und die Sozialbereiche bleiben in Ihrer Kubatur erhalten und werden ebenfalls instandgesetzt. Es wird ein weiterer Kühlraum angebaut. Das zur Trauerhalle gehörende Außengelände, insbesondere der Bereich vom Parkplatz zu dem Eingangsbereich der Trauerhalle, wird barrierefrei neugestaltet. Das Genehmigungsverfahren wird eingeleitet, Bauanträge werden gestellt. Die hierfür notwendigen Planungsarbeiten werden beauftragt und ausgeführt. Die Vergabe der Gewerke wird durchgeführt und der Bestbieter wird beauftragt.

2.    Die Instandsetzungskostenschätzung beträgt insgesamt brutto ca. 8.500 T€ und wird im Wirtschaftsplan des ESO Eigenbetriebs abgebildet.

3.    Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2020, Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen,
hier: Grundhafte Sanierung der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ durch Teilabriss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-498 (Dez. II, ESO) vom 18.11.2020,
2016-21/DS-I(A)0885 wird aufgehoben. Nicht der Instandsetzung zurechenbare Vorlaufkosten aus der Teilabrissvariante werden abgeschrieben.

 

 

Begründung:

 

An der Trauerhalle „Neuer Friedhof“ ist enormer Instandsetzungsbedarf vorhanden. Aus Kostengründen wird eine Instandsetzung vorgeschlagen.

Bautechnische Gründe

Aus bautechnischen Gründen ist eine grundhafte Instandsetzung erforderlich, da das Dach einschließlich der innerhalb der Außenwände verlaufenden Dachentwässerung undicht ist. Im Gebäude selbst, ist Schwarzschimmel zu entfernen und die Neubildung zu verhindern. Eine durchgeführte Kamerabefahrung der Grundleitungen hat massive Schadstellen und Einwüchse gezeigt, diese werden instandgesetzt.

Neben den o.g. Schäden an der Gebäudestruktur ist bei einer Instandsetzung Barrierefreiheit sowohl innerhalb, als auch im Bereich des zur Trauerhalle gehörenden Außengeländes, herzustellen.

Die Beheizung erfolgt momentan während der Betriebszeit des Krematoriums über Prozessabwärme, außerhalb der Betriebszeit, d.h. am Wochenende und während Wartungszeiten über einen Gaskessel von 1989, der abgängig ist. Zukünftig wird die Beheizung über einen klimaschutztechnisch optimalen Pufferspeicher sichergestellt. Die Kunstverglasung von Herrn Rosenheim bleibt in jetziger Ausgestaltung erhalten und wird saniert.

Näheres ist der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

Zu beachten ist, dass die Trauerhalle mit Krematorium eine Arbeitsstätte ist. Bei der Instandsetzung sind daher bauliche Maßnahmen aufgrund der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes und Vorgaben der Unfallkassen erforderlich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Sanitär- und Sozialräume.

Gebühren und Finanzierung

Instandsetzungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich, so dass grundsätzlich Finanzierungsbedarf mit Auswirkungen auf die Gebühren und die Raumkosten des Betriebs gewerblicher Art Krematorium besteht. Eine Gebührenakzeptanz und damit die Nutzung der Halle erwartet der ESO Eigenbetrieb, sich orientierend an den Nutzungsgebühren der Trauerhallen der umliegenden Kommunen, bis zu einer Nutzungsgebühr von Stand heute 250 EUR (Gebühr derzeit 209,00 € bei 780 Nutzungen /a). Es ist beabsichtigt, mit Fertigstellung der Instandsetzung die Nutzungsgebühr i.H.v. 250 € (Stand heute) festlegen zu lassen. Die Finanzierung der Instandsetzung ist Stand heute vom ESO Eigenbetrieb aus der Nutzungsgebühr und dem operativen Ergebnis des Krematoriums finanzierbar.

Aufhebung Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0885

Zunächst wurde durch den im Tenor unter 3. nunmehr aufzuhebenden Stadtverordnetenbeschluss ein Teilabriss zur Behebung der Mängel beschlossen und endete mit einer Kostenschätzung von brutto ca. 6.000 T€. Während der benötigten Planungszeit sind unvorhersehbar durch coronabedingte Lieferengpässe die Baupreise exorbitant gestiegen, so dass der Beschluss nicht mehr auskömmlich ist und daher in der jetzigen Formulierung undurchführbar ist. Die aktuelle Kostenschätzung für einen Teilabriss beträgt 12 Mio. EUR. Aus Kostengründen wird daher eine Instandsetzung vorgeschlagen. Nicht der Instandsetzung zurechenbare Vorlaufkosten aus der Teilabrissvariante werden in Absprache mit dem Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses des ESO Eigenbetriebs abgeschrieben. Der Abschreibungsbedarf kann erst mit der Umsetzung der Maßnahmen quantifiziert werden, eine vage Schätzung beläuft sich auf 450 TEUR.

Anlagen:

Präsentation

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.