Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 4
Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main"
hier: Prüfung der Zulässigkeit

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-067 (Dez. I, Amt 30) vom 23.02.2022,
2021-26/DS-I(A)0239

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1)     Das am 07.10.2021 eingereichte Bürgerbegehren „Radentscheid Offenbach am Main" wird zur Kenntnis genommen. *

 

2)     Der als Anlage beigefügte Bericht des Magistrats über die Prüfung der Zulässigkeit des unter 1) genannten Bürgerbegehrens wird zur Kenntnis genommen. *

 

3)     Das unter 1) genannte Bürgerbegehren wird aufgrund der Feststellungen des unter 2) genannten Berichts für nicht zulässig erklärt.

 

4)     Die Entscheidung der Gemeindevertretung als zuständiges Organ wird den Vertrauenspersonen durch Übermittlung einer Beschlussausfertigung der Stadtverordnetenversammlung angezeigt. *

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über die Punkte 1, 2 und 4 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung