Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 9
Grundstücksübertragung auf die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-301 (Dez. I, Amt 80) vom 14.09.2022,
2021-26/DS-I(A)0354

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt das Grundstück Senefelderstraße 166 sowie eine Teilfläche aus dem Grundstück Bismarckstraße 118 in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.


Der Wert für das Grundstück Senefelderstraße 166 (Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/18 = 1.402 m²) beträgt 1.415.274,63 EUR. Für die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 400-500 m² aus dem Grundstück Bismarckstraße (Gemarkung Offenbach Flur 1 Nr. 519 = 1.155 m²) erfolgt die Einlage zu einem Wert, der erst nach endgültiger Festlegung des künftigen Nutzungskonzepts und der Flächengröße ermittelt werden kann. Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit hierüber informiert.

 

2.     Die Abwicklung der noch zu ermittelnden Werte gem. Nr. 1 erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Die Buchwerte der Grundstücke gehen von den Produktkonten 10010200.0500000080 / 180 / 280 ab und werden der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert der Grundstücke wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

3.     Die Übertragung erfolgt mit Wirkung ab 01.10.2022. Hinsichtlich der Senefelderstraße 166 wird der bestehende Treuhandverwaltungsvertrag rückwirkend ab 01.01.2022 um dieses Objekt ergänzt.

4.     Für den Fall einer Veräußerung eines der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

5.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung