Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Oktober 2022

 

 

 

 

 

TOP 29
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO
beim Produktkonto 02040100.6590000037 –
„Externe Personalkosten - Rettungsdienstträger“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2022-332 (Dez. I, Amt 37) vom 05.10.2022,
2021-26/DS-I(A)0375

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Amt 37 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 500.000 € gem. § 100 HGO für 2022 bewilligt.

 

2.    Die erste Tranche in Höhe von 250.000 € werden bei dem Produktkonto 02040100.6590000037 – „Externe Personalkosten – Rettungsdienstträger“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die weiteren Tranchen bis zu einer Höhe von max. 500.000 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch den Stadtkämmerer, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2022 über das Produktkonto 16020100.7710000120 – „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2022.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 26.10.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung