Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0382Ausgegeben am 01.11.2022
Eing. Dat. 31.10.2022
Besserer Datenschutz bei „öffentlichen Zustellungen“ im Jobcenter
Antrag der Stadtverordneten Julia Endres, Helge Herget und Dr. Annette Schaper Herget vom 31.10.2022
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der MainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach zu prüfen und zu berichten, wie der Datenschutz bei „öffentlichen Zustellungen“ des Jobcenters verbessert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Publikation von persönlichen Daten Betroffener auf öffentlich zugänglichen Internetseiten vermieden werden kann, und ob stattdessen nicht eine Aufforderung, einen Aushang im Jobcenter aufzusuchen, ausreicht.
Begründung:
Auf der für jedermann zugänglichen Seite „Öffentliche Zustellungen“ des Jobcenters Offenbach Stadt (MainArbeit) (https://www.mainarbeit-offenbach.de/mainarbeit/oeffentliche-zustellung.html) werden Kunden mit vollem Namen aufgeführt und in dem mit dem Namen verlinkten Schreiben, welches ebenfalls frei abrufbar für jeden ist, wird die letzte dem Jobcenter bekannte Postanschrift öffentlich aufgeführt.
Damit gibt ein Sozialleistungsträger eine Person öffentlich als Kunden preis.
Leider haben sich Gerichte und Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf die Linie verständigt, dass eine Internet-Veröffentlichung der öfentlichen Zustellung zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass nach Ende der 14-Tage-Frist die Veröffentlichung wieder gelöscht wird. Siehe dazu diesen Beitrag:
https://datenschutz-agentur.de/blog/oeffentliche-bekanntmachung/ (Als Pdf-Anhang diesem Antrag beigefügt)
Dass es auch anders geht, macht z. B. das Jobcenter Flensburg auf seiner Internetseite deutlich, siehe
https://jobcenter-flensburg.de/corona-oeffentliche-zustellung/ (Als Pdf-Anhang diesem Antrag beigefügt)
Hierzu haben auch die Datenschützer Rhein-Main Stellung bezogen, siehe https://ddrm.de/ist-das-noch-sozialdatenschutz-oeffentliche-zustellung-von-schriftstuecken-auf-den-homepages-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-von-vielen-jobcentern/ (auch als PDF-Anhang beigefügt).
Die Betroffenen haben zum größten Teil keinen Internetzugang. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Bekannte eines Betroffenen einen Eintrag findet und ihn innerhalb der 14-Tagesfrist auf die Bekannmachung hinweist. Zielführender wäre ein Modell wie in Flensburg und ein Aushang im Eingangsbereich des Jobcenters, verbunden mit einer öffentlichen Werbung an einschlägigen Orten, z.B. Sozialstationen, das Jobcenter aufzusuchen. Die gesetzlichen Anforderungen wären damit ebenfalls erfüllt, aber weniger Unbeteiligte würden die persönlichen Daten sehen.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentliche Bekanntmachung - Datenschutz Agentur
Anlage 2: Öffentliche Zustellung Jobcenter Flensburg
Anlage 3: Sozialdatenschutz Öffentliche Zustellung von Schriftstücken – dieDatenschützer Rhein Main
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.