Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0383/1Ausgegeben am 17.11.2022
Eing. Dat. 17.11.2022
Offenbacher Kultur-Stipendium
Änderungsantrag CDU vom 16.11.2022
Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0383 wird wie nachstehend geändert:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert:
1. Zusätzlich zum „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ ab dem Jahr 2023 jährlich einen „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ zu vergeben.
2. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird gleichwertig zum „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ mit 2.500 Euro dotiert.
3. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird an Personen mit außerordentlichen künstlerischen Begabungen verliehen, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen und in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Elektronische Medien, Musik, Fotografie oder Film tätig sind.
4. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird an Personen verliehen, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in der Stadt Offenbach haben oder deren Werk sich weitestgehend auf die Stadt Offenbach bezieht.
5. Der „Kulturförderpreis der Stadt Offenbach“ wird wie der „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ im Rahmen des Kulturneujahrsempfangs der Stadt Offenbach übergeben.
Begründung:
Mit dem bestehenden „Kulturpreis der Stadt Offenbach“ wird das Engagement von Einzelpersonen, Vereinigungen oder Vereinen für das kulturelle Leben Offenbachs ausgezeichnet.
Die Unterstützung talentierter Menschen, die sich noch am Anfang ihrer Laufbahn befinden, vielleicht noch in Ausbildung sind oder noch nicht im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stehen, ist das Ziel des „Kulturförderpreises der Stadt Offenbach“. Gerade Offenbach mit seiner ausgeprägten Kreativwirtschaft und als Standort der Hochschule für Gestaltung kommt mit der jährlichen Verleihung des „Kulturförderpreises der Stadt Offenbach“ einer zukunftsorientierten Aufgabe nach, von der gleichermaßen die Preisträger als auch die Stadt profitieren können.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.